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21 Antworten in diesem Thema

#1 † Christian Weis

† Christian Weis

    Temponaut

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Geschrieben 16 April 2010 - 18:51

Hat jemand Erfahrungswerte oder kennt sich damit aus, inwieweit Filmzitate zulässig sind? Konkret: Verletzt man Urheberrecht, wenn man einen Dialogsatz aus einem Film zitiert und ihn in eine Story einbaut? Wie muss die Quellenangabe aussehen - reicht die Benennung des Filmtitels? Und wie steht es mit der Wiedergabe einer kurzen Szene, z. B. eines Dialogs. Macht es einen Unterschied, ob man den Dialog wörtlich zitiert oder nur sinngemäß wiedergibt, evtl. als Zusammenfassung/Nacherzählung? Bisher hab ich bei Wiki und Konsorten nichts Eindeutiges dazu gefunden. Wikiquote sagt z. B.: "Aus urheberrechtlichen Gründen ist die Anzahl der Zitate pro Film-Artikel leider begrenzt. So dürfen pro Film nicht mehr als 5 Zitate mit max. 3-4 Sätzen veröffentlicht werden." Das wär recht wenig. Bei www.Filmzitate werden viel mehr und auch längere Zitate wiedergegeben.

#2 simifilm

simifilm

    Cinematonaut

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Geschrieben 16 April 2010 - 19:09

Konkret beantworten kann ich Dir das nicht, und wahrscheinlich wird das auch kaum jemand können, denn um hier wirklich was Verbindliches sagen zu können, bräuchte es entsprechende Gerichtsurteile mit Präzedenzcharakter. Ich kann nur von einem ähnlichen Fall berichten: Bei meinem SF-Film-Buch liegt ja eine DVD mit Ausschnitten bei. Nun ist grundsätzlich unbestritten, dass für wissenschaftliche Publikationen ein Zitierrecht für Filmszenen existiert. Der Haken dabei: niemand weiss, was das konkret heisst, also wie lange diese Zitate sein dürfen etc. Denn obwohl es die technischen Möglichkeiten ja seit einiger Zeit gibt, fehlt es an Präzedenzfällen, nach denen man sich richten könnte. Ich habe damals bei einigen Verleihern nachgefragt und die Antwort war da jeweils in der Art von: «Wir haben keine Ahnung, machen Sie, was Sie wollen, in diesem Rahmen interessiert uns das eh nicht.» Sorry, Genaueres weiss ich auch nicht.

Bearbeitet von simifilm, 17 April 2010 - 00:26.

Signatures sagen nie die Wahrheit.

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#3 † Christian Weis

† Christian Weis

    Temponaut

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Geschrieben 17 April 2010 - 08:57

Konkret beantworten kann ich Dir das nicht, und wahrscheinlich wird das auch kaum jemand können, denn um hier wirklich was Verbindliches sagen zu können, bräuchte es entsprechende Gerichtsurteile mit Präzedenzcharakter.

Stimmt, damit wäre man halbwegs auf der sicheren Seite und könnte sich daran orientieren. Alles, was ich bisher gefunden habe, ist recht allgemein und unpräzise gehalten. Mit so einer Grauzone bleibt ein großer Unsicherheitsfaktor.

Nun ist grundsätzlich unbestritten, dass für wissenschaftliche Publikationen ein Zitierrecht für Filmszenen existiert. Der Haken dabei: niemand weiss, was das konkret heisst, also wie lange diese Zitate sein dürfen etc. Denn obwohl es die technischen Möglichkeiten ja seit einiger Zeit gibt, fehlt es an Präzedenzfällen, nach denen man sich richten könnte. Ich habe damals bei einigen Verleihern nachgefragt und die Antwort war da jeweils in der Art von: «Wir haben keine Ahnung, machen Sie, was Sie wollen, in diesem Rahmen interessiert uns das eh nicht.» Sorry, Genaueres weiss ich auch nicht.

Für wissenschaftliche Publikationen ist die Sache insofern einfacher, weil da sogar Großzitate zulässig sind. Aber selbst hier scheint es ja keine ganz klar benennbare Grenzen zu geben.

Die Aussage der Verleiher finde ich allerdings erstaunlich. Scheint so, dass man das da nicht ganz so eng sieht - ein Unsicherheitsfaktor bleibt aber trotzdem.

Danke auf jeden Fall für diese Einblicke!

#4 simifilm

simifilm

    Cinematonaut

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Geschrieben 17 April 2010 - 09:43

Man muss hier auch unterscheiden, zwischen dem was rechtlich gilt (oder gelten würde), und dem, was Dir konkret passieren könnte. Denn einerseits glaube ich nicht, dass sich irgendein Verleiher oder Produzent für ein solches Zitat interessiert, wenn Du mit der entsprechenden Geschichte nicht ein Vermögen scheffelst. Denn solange Du selbst damit kein Geld machst, gibt es für die andere Seite ja eigentlich auch kein Geld zu holen. Zugleich gilt aber auch: in dem Moment, da Dich - sagen wir mal - Disney oder Universal verklagen würde, es für Dich so oder so teuer wird, weil Du dann ja die ganzen Kosten eines Rechtshandels übernehmen müsstest. In dem Moment, in dem so etwas vor Gericht kommt (was ich aber für sehr unwahrscheinlich halte), wird es auf jeden Fall teuer - selbst wenn Du Recht haben solltest. Dennoch würde ich mir hier nicht allzu grosse Sorgen machen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgend jemand Anstoss an einzelnen Sätzen nimmt, und wenn Du wirklich grosse Passagen zitieren willst, kannst Du ja zumindest mal versuchen, am entsprechenden Ort nachzufragen.

Bearbeitet von simifilm, 17 April 2010 - 11:17.

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#5 Uschi Zietsch

Uschi Zietsch

    Illuminaut

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Geschrieben 17 April 2010 - 11:16

Also, wegen eines oder zwei Sätzen oder eines kurzen Dialogs würde ich mir keinerlei Gedanken machen, ich würde da auch keinen Grund sehen, das benennen zu müssen. Ich mache das andauernd, das ist als Hommage gedacht, und das sieht niemand gleich als Plagiat oder so. Findet man überall zuhauf in der Literatur, vor allem auch in Comics.

#6 Mammut

Mammut

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Geschrieben 09 Juli 2012 - 20:21

Schon jemand Erfahrungen mit Musikzitaten gemacht? Also Zitate aus Liedern?

#7 simifilm

simifilm

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Geschrieben 10 Juli 2012 - 06:57

Schon jemand Erfahrungen mit Musikzitaten gemacht? Also Zitate aus Liedern?


Wenn es um ein paar Zeilen geht, ist es auf jeden Fall unproblematisch. Trifft man ja andauernd dann. Wenn Du wirklich komplette Liedtexte in einem Roman übernimmst, wäre wohl zumindest ein Quellenhinweis irgendwo keine dumme Idee.

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#8 Ming der Grausame

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Geschrieben 10 Juli 2012 - 18:29

Konkret beantworten kann ich Dir das nicht, und wahrscheinlich wird das auch kaum jemand können, denn um hier wirklich was Verbindliches sagen zu können, bräuchte es entsprechende Gerichtsurteile mit Präzedenzcharakter.

Jein. Unmissverständlich fest steht, dass Großzitate laut § 51 UrhG nur in wissenschaftlichen Arbeiten zulässig sind. Kleinzitate dürfen dagegen weiterreichend verwendet werden, solange der Umfang des Zitats dem Zweck angemessen ist und damit fangen schon die juristischen Probleme an. Wann ist etwas angemessen und wie lang ist überhaupt ein Kleinzitat?

Nun ist grundsätzlich unbestritten, dass für wissenschaftliche Publikationen ein Zitierrecht für Filmszenen existiert.

Ja, Filmzitate werden gemeinhin als eine Sonderform der Bildzitate angesehen und Bildzitate sind definitiv Großzitate und damit im wissenschaftlichen Bereich zweifellos gerechtfertigt. Außerhalb des wissenschaftlichen Bereiches werden Bildzitate oft als große Kleinzitate interpretiert, was soweit mir bekannt auch nach wie vor die herrschender Lehre ist.

Schon jemand Erfahrungen mit Musikzitaten gemacht? Also Zitate aus Liedern?

Guckst du hier.


Wenn es um ein paar Zeilen geht, ist es auf jeden Fall unproblematisch.

Nein, dem steht leider das Werknutzungsrecht entgegen. Nur wenn eine freie Werknutzung erlaubt ist, darf daraus zitiert werden. Eine französische Gothic-Band, deren Name mir gerade entfallen ist, hat z.B. den Rapper Bushido untersagt, ohne die vorherige Einholung einer Einwilligung einen nur wenigen Sekunden langes Sound-Sample zu verwenden.
„Weisen Sie Mittelmäßigkeit wie eine Seuche zurück, verbannen Sie sie aus ihrem Leben.“

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#9 simifilm

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Geschrieben 10 Juli 2012 - 19:14

Nein, dem steht leider das Werknutzungsrecht entgegen. Nur wenn eine freie Werknutzung erlaubt ist, darf daraus zitiert werden. Eine französische Gothic-Band, deren Name mir gerade entfallen ist, hat z.B. den Rapper Bushido untersagt, ohne die vorherige Einholung einer Einwilligung einen nur wenigen Sekunden langes Sound-Sample zu verwenden.


Mal ganz davon abgesehen, dass ein Sample nicht das Gleiche wie das Zitat eines Liedes ist— das Zitieren von Songtexten ist in der Literatur gang und gäbe. Wenn das nicht rechtens wäre, hätten sehr viele Autoren ein Problem.

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#10 Ming der Grausame

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Geschrieben 10 Juli 2012 - 19:58

Mal ganz davon abgesehen, dass ein Sample nicht das Gleiche wie das Zitat eines Liedes ist— das Zitieren von Songtexten ist in der Literatur gang und gäbe.

Dumm nur, dass man unter ein Musikzitat explizit die Einbindung einzelner Teile eines Musikstückes in ein neues Werk versteht, nicht wahr? Und genau das ist ein Sound-Sample – eben ein Musikzitat. Was übrigens auch aus § 51 UrhG Nr. 3 zu entnehmen ist.
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#11 simifilm

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Geschrieben 10 Juli 2012 - 20:02

Dumm nur, dass man unter ein Musikzitat explizit die Einbindung einzelner Teile eines Musikstückes in ein neues Werk versteht, nicht wahr? Und genau das ist ein Sound-Sample – eben ein Musikzitat. Was übrigens auch aus § 51 UrhG Nr. 3 zu entnehmen ist.


So habe ich Mammut nicht verstanden; aber er kann das sicher aufklären.

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#12 Ming der Grausame

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Geschrieben 10 Juli 2012 - 20:16

Das deutsche Urheberrecht kennt nur folgende Zitatvarianten:
  • Großzitate – Zitate ganzer Werke
  • Kleinzitate – auszugsweise Zitate, also einzelne Sätze oder Gedankengänge
  • Bildzitate – Zitate aus Bildern in Bildform
  • Filmzitate – Zitate aus Filmen in Filmform oder eines Abschnittes des Drehbuchs
  • Musikzitate – Zitate aus Musik in Musikform
Die ersten zwei Zitatvarianten liegen gewöhnlich immer in Textform vor.

Bearbeitet von Ming der Grausame, 10 Juli 2012 - 20:22.

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#13 simifilm

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Geschrieben 10 Juli 2012 - 20:20

Das deutsche Urheberrecht kennt nur folgende Zitatvarianten:

  • Großzitate – Zitate ganzer Werke
  • Kleinzitate – auszugsweise Zitate, also einzelne Sätze oder Gedankengänge
  • Bildzitate – Zitate aus Bildern in Bildform
  • Filmzitate – Zitate aus Filmen in Filmform
  • Musikzitate – Zitate aus Musik in Musikform

Die ersten zwei Zitatvarianten liegen gewöhnlich immer in Textform vor.


Aha. Und?

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#14 Ming der Grausame

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Geschrieben 10 Juli 2012 - 20:27

Dass das Zitieren von Songtexten kein Musikzitat sein kann?
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#15 simifilm

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Geschrieben 10 Juli 2012 - 20:31

Dass das Zitieren von Songtexten kein Musikzitat sein kann?


Ah so. Denn wie wir alle wissen, ist der juristische Sprachgebrauch der einzig zulässige; wenn jemand schreibt "Film xy zitiert in dieser Szene yz" oder "Autor ab zitiert in seinem Roman einen Song der Band cd", dann ist das unzulässig und wird juristisch geahndet.

In diesem Sinne: Mammut, pass bloss auf. Falls ich Dich richtig verstanden haben sollte, droht eine Verurteilung durch Richter Ming.

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#16 Ming der Grausame

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Geschrieben 10 Juli 2012 - 20:38

Das hat mit juristischem Sprachgebrauch nichts zu tun. Text ist keine Musik, ergo kann ein Songtextzitat kein Musikzitat sein – nicht umsonst ist ein Songtext, wie der Name schon andeutet, immer ein Text. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass du auch hierbei gerne das letzte Wort haben möchtest.
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#17 simifilm

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Geschrieben 10 Juli 2012 - 20:41

Das hat mit juristischem Sprachgebrauch nichts zu tun. Text ist keine Musik, ergo kann ein Songtextzitat kein Musikzitat sein – nicht umsonst ist ein Songtext, wie der Name schon andeutet, immer ein Text. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass du auch hierbei gerne das letzte Wort haben möchtest.


Mammut sprach von "Zitaten aus Liedern". Aber weisst Du was? Warten wir doch einfach mal auf seine Antwort.

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Geschrieben 10 Juli 2012 - 20:48

Ein Lied ist ein gesungenes Musikstück. Gesungene Musikstücke sind kein Text – selbst in der Schweiz. Ergo kann ein Zitat aus Liedern nur selbst ein Lied sein oder sonst ein Musikstück – selbst in der Schweiz.
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#19 simifilm

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Geschrieben 10 Juli 2012 - 21:09

@Mammut: Wie gesagt, nimm Dich in Acht. Falscher Sprachgebrauch wird nicht toleriert.

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#20 methom

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Geschrieben 10 Juli 2012 - 21:13

Ihr habt so schön sachlich angefangen, jetzt bringt es bitte auch so zu Ende ohne persönlich zu werden! Eingefügtes Bild Danke.

Biom Alpha ist im Sonnensystem angekommen. Jetzt auf eigener Seite und auf Twitter @BiomAlpha


#21 simifilm

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Geschrieben 26 Mai 2016 - 12:06

Späte Ergänzung: Die Gesellschaft für Medienwissenschaft hat vergangenes Jahr ein Rechtsgutachten zum Umgang mit audiovisuellen Materialien in Forschung und Lehre in Auftrag gegeben. Daraus seien hier zwei für diesen Thread relevante Passgen zitiert (sic!). Die Hervorhebungen sind von mir:  

Die bekannteste Schranke des Urheberrechts - nicht nur in der Wissenschaft - dürfte das Zitatrecht sein. Dieses stellt eine für das wissenschaftliche Arbeiten wichtige Ausnahme vom urheberrechtlichen Grundsatz dar, dass ein geschütztes Werk und auch Teile davon nur mit Zustimmung des Rechteinhabers genutzt werden können. Auch Filme oder andere audiovisuelle Materialien dürfen verwendet und in andere Werke, beispielsweise Videoessays, integriert werden. Zitieren ist zulässig, es muss dafür auch keinerlei Vergütung gezahlt werden. Allerdings stellt das Urheberrecht hierfür strenge Bedingungen auf.   Voraussetzung für ein zulässiges Zitat ist demnach, dass es als Beleg für eine bestimmte Aussage in einem neuen Werk dient. Es darf sich also nicht um eine unkommentierte Illustration handeln oder rein dekorativen Zwecken dienen. Außerdem darf das Zitat nur den Umfang haben, der auch notwendig ist, um die darauf bezogene Aussage zu untermauern, und es muss zum neu entstehenden Werk in einem angemessenen Verhältnis stehen.   Insbesondere dürfen einzelne Werke nach ihrer Veröffentlichung in selbständige wissenschaftliche Werke zur Erläuterung deren Inhalts aufgenommen werden, Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden und einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen anderen Musikwerk angeführt werden, sofern insgesamt in einem vernünftigen und sachgerechten Umfang zitiert wird, dem Zitatzweck gedient ist und das zitierende Werk unabhängig vom zitierten Werk ist.   Zudem dürfen Werke, einschließlich Filmwerke, auch zu nichtwissenschaftlichen Zwecken in einem anderen Werk als Zitat aufgenommen werden. Wenn der Zitatzweck es erfordert, können auch größere Werkteile oder vollständige Werke, wie beispielsweise Fotos oder Werke der bildenden Künste, in dem für das Zitat gebotenen Umfang übernommen werden.   Zitieren ist demnach an kein bestimmtes Medium und keine bestimmte Ausdrucksform gebunden. Neben Texten können so auch Bilder, Fotografien oder Filme ganz oder ausschnittsweise zitiert werden, wenn und soweit dies jeweils geboten ist. Es gibt auch keine festen Grenzen dafür, welchen Umfang ein Zitat nun konkret haben darf - etwa eine festgelegte Größe, Auflösung oder Zeichenzahl. Selbst ganze Werke dürfen in wissenschaftlichen Arbeiten zitiert werden, sofern dies notwendig ist und das betroffene Werk zuvor bereits veröffentlicht worden ist (sogenanntes Großzitat). Soll ein Zitat in ein wissenschaftliches Werk aufgenommen werden, darf ausnahmsweise mehr als nur ein Ausschnitt, sogar ein gesamtes Werk, wie etwa ein vollständiger Film, zum Zitat benutzt werden. [†¦] Zitate aus Filmen und anderen audiovisuellen Materialien sind ohne die Zustimmung der Rechteinhaber und ohne eine Vergütung zulässig, wenn die Voraussetzungen des Zitatrechts erfüllt sind. Die Werke können zunächst nur dann zum Zitat verwendet werden, wenn sie bereits veröffentlicht worden sind. Nicht zitiert werden dürfte zum Beispiel aus einem unveröffentlichten Anwaltsschriftsatz. Das zitierte Werk kann grundsätzlich ein auf einer DVD oder Videokassette fixierter Film sein, ebenso wie ein Mitschnitt eines Videos. Das Zitatrecht kommt zur Anwendung, wenn das verwendete Material urheberrechtlich geschützt ist. Sind Filme oder andere Werke gemeinfrei, können sie benutzt werden, ohne dass die Voraussetzungen des Zitatrechts zu beachten sind. Auch das bloße Setzen eines Links als Verweis beispielsweise auf ein Video im Internet stellt keine Handlung dar, die an den Anforderungen des Zitatrechts zu messen wäre, da ein Link als solcher keinen urheberrechtlichen Schutz genießt. [†¦] Der Umfang des Zitats ist grundsätzlich begrenzt. Er ergibt sich daraus, was für das Zitieren in vernünftigem und sachgerechtem Umfang erforderlich ist und damit geboten ist. Dies richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Abzuwägen sind dabei der Umfang des benutzten Werkes, der Umfang des neuen Werkes und der Zitatzweck. Im Zweifel sollte der zitierte Ausschnitt so kurz wie möglich gewählt werden. [†¦] Zu nichtwissenschaftlichen Zwecken dürfen lediglich Ausschnitte von Filmen oder Multimediawerken zitiert werden. Dies darf sowohl in Sprachwerken als auch in anderen Werken wie etwa Videoessays geschehen. Für die Länge der verwendeten Ausschnitte gibt es keine feste Definition. Grundsätzlich dürfen die benutzten Teile nur einen Bruchteil des zitierten Films ausmachen. Bei größeren Werken kann daher mehr, bei kleineren Werken nur weniger zitiert werden.


Bearbeitet von simifilm, 26 Mai 2016 - 15:16.

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#22 fancy

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Geschrieben 26 Mai 2016 - 13:08

Als ich vorletztes Jahr meine Anthologie um den Song "Hotel California" herausbrachte, haben der Verleger und ich überlegt, ob wir den Songtext abdrucken. Wir fanden heraus, wer die Rechte an dem Song hält und fragten nach einer Genehmigung. Die wäre gegen Zahlung eines Betrages gewährt worden, aber das war es uns dann nicht wert. Zumal man den Text im Internet leicht findet.

 

Also Mammut, besser vorher fragen, als hinterher Ärger riskieren. Meine Meinung.

Liebe Grüße

 

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