§6 Beschlußfassung
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[color=rgb(71,71,71);font-family:'Lucida Grande', 'Lucida Sans Unicode', Verdana, Geneva, Arial, sans-serif;]Beschlüsse über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins sowie die Wahlen des Vorstandes erfolgen schriftlich durch die gesamte Mitgliedschaft. Hierzu bestellt der Vorstand einen Wahlleiter. Dieser veröffentlicht den Abstimmungstext und bestimmt schriftlich den Lauf der Abstimmungsfrist, die nicht kürzer sein darf als ein Monat ab der Veröffentlichung. Die Stimmzettel sind an den Wahlleiter zu senden. Der Wahlleiter stellt das Abstimmungsergebnis fest und macht es den Mitgliedern unverzüglich schriftlich bekannt. Der Wahlleiter hat sämtliche Unterlagen der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.[/color]
Zugegeben, die Satzung - letztmalig geändert am [color=rgb(71,71,71);font-family:'Lucida Grande', 'Lucida Sans Unicode', Verdana, Geneva, Arial, sans-serif;]30.10.2012 - ist in dieser Beziehung etwas antik, aber auch die politischen Wahlen muß man hierzulande noch via persönliches Erscheinen oder Briefwahl vollziehen. Problem ist halt die Identitätsfeststellung im virtuellen Raum.[/color]