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Wie Umfangreich werden Publikationen von kleinen Verlagen, "selbstorganisierter Druck" und Book on Demand gesammelt?

DNB Deutsche Nationalbibliothek Sammelauftrag Pflichtexemplar

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30 Antworten in diesem Thema

#31 Nina

Nina

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Geschrieben 27 Juni 2020 - 21:18

In Beitrag #15 stehen die Bedingungen, auf die ich mich bezog:  - zur Frage, wer ablieferungspflichtig ist: "Ablieferungspflichtig ist, wer berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat." (DNBG, § 15).

Falls also ein Nichtdeutscher seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat, ist er dem Gesetz nach verpflichtet, das oder die Exemplare abzuliefern, sofern er "berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen".

Ob in der Praxis da ein Hahn nach kräht, wenn jemand dem nicht Folge leistet, weiß ich nicht. Ein Rechtshilfeersuchen an den Staat Österreich wird wohl nicht rausgehen, falls man dem "Übeltäter" nicht habhaft wird ; )

 

Na das macht ja auch Sinn, vor allem mit der Betriebsstätte, also dem Verlagsitz. (Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass Betriebssitz UND Hauptwohnsitz ausschlaggebend sind, außer man hat eben kein eigenes Büro und arbeitet zu Hause. Das könnte übrigens im grenznahen Gebiet gar nicht so selten sein, dass Betriebsstätte und Hauptwohnsitz in unterschiedlichen Ländern liegen.) Ich habe nur widersprochen, dass es um die Nationalität des Autors oder die Sprache geht, dass auf einmal ein außerhalb Deutschlands tätiger (Selbst-)Verleger da abliefern muss. Es ist egal, würde ich einen rumänischen Gedichtband mit ISBN drucken und als Verlegerin auftreten, müssten trotzdem keine Bücher dahin. Und falls ich einen Roman eines Deutschen als Verlegerin drucken lassen würde, muss auch kein Buch nach Deutschland. Es müssen Exemplare nach Wien und nach Linz, fünf insgesamt. Fertig. Und für andere Bundesländer muss auch was nach Wien und dann eben noch im jeweiligen Bundesland. 

 

Was natürlich die Frage bei ausgewanderten Verlegern ist. Wer sich 1000 ISBNs gekauft hat, wird ja wohl auch nach einem Umzug in ein anderes Land mit denen weitermachen, zumal ja die Verlagsnummer enthalten ist. Außerdem will man ja nicht neu zahlen - wobei mir gesagt wurde, dass in manchen Ländern ISBNs gratis sein sollen. (Aber das ist nicht verbürgt, halt so Conventiontratsch.) 

 

Bei uns in Österreich sind die Nationalbibliothek und die Landesbibliotheken schon dahinter. Es wird aber erst mal "im Guten" versucht, also mit einem Mail und der höflichen Bitte, ggf. auch per Brief, aber doch mit dem Hinweis, dass es Pflicht ist. Strafen, Mahngebühren etc. will keiner und ich weiß auch von einem Fall (deutscher Verleger), der da was übersehen hatte und dann waren keine Bücher mehr übrig, weil die Auflage so winzig war. Sie haben dann auch akzeptiert. Aber erklären musste er sich schon im Detail und ich würde niemandem raten, das absichtlich so zu machen. Man weiß ja nie, an wen man gerät. 




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