Deutsche Justiz
#1
Geschrieben 15 April 2006 - 11:53
SHINING
#2
Geschrieben 15 April 2006 - 12:46
Mein Blog (Meine Meinungen über Bücher, Filme und dergleichen)
#3
Geschrieben 15 April 2006 - 13:04
"Person, die Einrichtungen unterhält, über die Inhalte in pressemäßiger Weise verbreitet werden"
#4
Geschrieben 15 April 2006 - 13:08
(Georg Christoph Lichtenberg)
#5
Geschrieben 15 April 2006 - 13:24
Genau. Mal munter drauflosinterpretiert: Das Gesetzt meint also nur Personen, die über Druckerpressen u.ä. verfügen. Ist also kein Schlag gegen Foren und Blogger, sondern gegen Minipressen-Verlage und Handpressen-Fuzzis :-)Das ist ja eine sehr praezise Formulierung...
"Person, die Einrichtungen unterhält, über die Inhalte in pressemäßiger Weise verbreitet werden"
Presse ist früher mal gewesen. Internet ist was anderes.
Grüße
Alex / m.†”
MOLOSOVSKY IST DERZEIT IN DIESEM FORUM NICHT AKTIV: STAND 13. JANUAR 2013.
Ich weiß es im Moment schlicht nicht besser.
#6
Geschrieben 16 April 2006 - 17:11
#7
Geschrieben 16 April 2006 - 18:11
"Haftung für Forenbeiträge auch ohne Kenntnis - war nur eine Zeitungsente
Die Meldung - das Landgericht Hamburg habe in einem Urteil vom 2.12.05 (Az. 324 O 721/05) - eine Haftung für Forenbeiträge auch ohne Kenntnis des Forenbetreibers - angenommen, ist objektiv falsch.
Keineswegs hat das oben genannte Urteil grundsätzliche Auswirkungen auf Webforen - im Gegenteil - das Landgericht hat in der mündlichen Verhandlung mehrfach betont, dass es sich - nur - auf den konkreten Fall beziehe - und sich zu rechtswidrigen Meinungsäußerungen in (allgemeinen) Webforen - keine - Gedanken machen werde.
Das Urteil resultiere - so das Landgericht - aus den Besonderheiten des Falles, seiner Vorgeschichte und aus den Besonderheiten der Foren der [url="http://www.heise.de.""]http://www.heise.de."[/url]
»Ich bin nicht besonders helle, und es dauert ein bißchen, bis ich etwas kapiere. Aber wenn du mir Zeit läßt, dann werde ich lernen, dich besser zu verstehen als irgend jemand sonst auf der Welt.«
#8
Geschrieben 17 April 2006 - 10:56
I have loved the stars too fondly to be fearful of the night.
(Sarah Williams: The Old Astronomer To His Pupil)
#9
Geschrieben 17 April 2006 - 13:09
Bearbeitet von Jueps, 17 April 2006 - 13:10.
»Ich bin nicht besonders helle, und es dauert ein bißchen, bis ich etwas kapiere. Aber wenn du mir Zeit läßt, dann werde ich lernen, dich besser zu verstehen als irgend jemand sonst auf der Welt.«
#10
Geschrieben 17 April 2006 - 16:16
Yep. Und mich irritiert etwas, dass da aus einer mündlichen Verhandlung zitiert wird, als hätte das rechtliche oder gar allgemeinverbindliche Relevanz.Was sich das Gericht für Gedanken macht, ist nicht relevant, sondern das gefällte Urteil
- • (Buch) gerade am lesen:"Tales of the Shadowmen 1", J.-M. Lofficier (ed.)
- • (Buch) als nächstes geplant:"Tales of the Shadowmen 2", J.-M. Lofficier (ed.)
-
• (Buch) Neuerwerbung: Sherlock Holmes - Aus den Geheimakten des Weltdetektivs (Sammelband, 1973, mit 15 Heftromanen (1907/1908))
-
• (Film) gerade gesehen: "Das Testament des Dr. Mabuse" (Fritz Lang)
-
• (Film) als nächstes geplant: "Jurassic World: Dominion" (Dinos!!!!!)
-
• (Film) Neuerwerbung: "Judex" (Louis Feuillade)
#11
Geschrieben 17 April 2006 - 17:54
Na ja - in meinem Posting oben hatte ich ja schon auf einen sehr spezifischen Sachverhalt hingewiesen, der durchaus in der Begründung genannt wird und der eine Übertragung des Urteils über den spezifischen Einzelfall hinaus äußerst schwierig macht. Was da aus der mündlichen Verhandlung zitiert wird, bestätigt also nur das, was ich schon aus der Urteilsbegründung allein herausgelesen habe - und daher habe ich auch nicht den Eindruck, dass hier Zitaten aus der Verhandlung eine Bedeutung zugemessen wird, die sich mit Urteil und Begründung nicht decken würde.Was sich das Gericht für Gedanken macht, ist nicht relevant, sondern das gefällte Urteil und dessen jüngst nachgeschobene Begründung.
#12
Geschrieben 18 April 2006 - 13:29
Evtl. solltet ihr (Markus/Holger) mal überlegen einen Spenden-Fond zu kreieren für juristische Ausgaben, sollten diese mal notwendig werden?
/KB
Yay! Fantasy-Dialog Ende Januar...
Prof.: Dies sind die Bedingungen meiner Vormundschaft. (schiebt 2 Seiten über den Tisch) [..]
Junge: (schockiert, aber er nickt)
Prof.: Sehr gut... Noch eine Sache. Es fällt auf, dass du noch keinen Namen hast. Du benötigst einen.
Junge: Ich habe einen! -...
Prof.: Nein, das genügt nicht. Kein Engländer kann das aussprechen. Hatte Fräulein Slate dir einen gegeben?
Junge: ... Robin.
Prof.: Und einen Nachnamen. [..]
Junge: Einen [anderen] Nachnamen... aussuchen?
Prof.: Englische Leute erfinden sich namentlich ständig neu.
(Studierter Brite in besten Jahren, vs. dem Jungen, den er vor kurzem vorm Verenden in einem chinesischen Slum rettete, grob übersetzt aus Babel, im Harper-Voyager-Verlag, S. 11, by Kuang)
#13
Geschrieben 18 April 2006 - 17:42
Wie soll das gehen? Das beträfe doch jeden geposteten Link, jedes ungefragt veröffentlichte Buchcover, jedes ausführliche Zitat und eine Latte von Meinungsäußerungen, die potentiell strafwürdig sein könnten, was den Boardmitgliedern, die einen Beitrag posten - mich eingeschlossen - meist gar nicht klar ist. Um strafwürdige Inhalte überhaupt zu erkennen, braucht man einen jemanden, der in der laufenden Rechtsprechung bewandert und juristisch kompetent ist... Ist dieses Urteil jetzt für nichtkommerzielle Foren relevant oder nicht? Wenn nicht, wäre es überflüssig, eine Art vorauseilende Selbstzensur einzuführen, oder? Wobei Rücklagen für eventuelle juristische Querelen wahrscheinlich gar kein so schlechter Gedanke sind...Spezifisch wäre also anscheinend zu beachten, dass dieses Forum keine "Inhalte verbreitet", die rechtswidrig sind. Ergo: Wir bitten alle, die bei uns Texte/Bilder veröffentlichen, diese zuerst bei den Mods per Request aus einem dafür angelegten Thread zur "Freigabe" an zu melden? Oder was?
- • (Buch) gerade am lesen:Edward Bulwer-Lytton, Zanoni
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