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Auswirkungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages


245 Antworten in diesem Thema

#91 simifilm

simifilm

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Geschrieben 01 Dezember 2010 - 21:37

Ach komm, Simon, wenigstens sagen sie einmal ihre Meinung. Das ist schon deutlich über dem Durchschnitt.


Was bringt eine Meinung, wenn sie unqualifiziert ist oder wenn auf die Meinungsäusserung keine irgendwie geartete Handlung folgt?

Signatures sagen nie die Wahrheit.

Filmkritiken und anderes gibt es auf simifilm.ch.

Gedanken rund um Utopie und Film gibt's auf utopia2016.ch.

Alles Wissenswerte zur Utopie im nichtfiktionalen Film gibt es in diesem Buch, alles zum SF-Film in diesem Buch und alles zur literarischen Phantastik in diesem.
 

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#92 †  a3kHH

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Geschrieben 01 Dezember 2010 - 21:52

Was bringt eine Meinung, wenn sie unqualifiziert ist oder wenn auf die Meinungsäusserung keine irgendwie geartete Handlung folgt?

Man weiss zumindestens, was man hätte tun (oder wählen ;) ) sollen. Und das ist meiner Meinung nach immer noch besser, als gar keine Meinung zu haben.

#93 jürgen eglseer

jürgen eglseer

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Geschrieben 01 Dezember 2010 - 22:17

Können wir bitte wieder zum Thema zurückkommen? Ihr könnt das ja auch in einem anderen Thread ausdiskutieren.
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#94 †  a3kHH

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Geschrieben 01 Dezember 2010 - 22:25

Zurück zum Thema : Mein Vorschlag, irgendwelchen Leuten, die sich am sogenannten Jugendsschutzgesetzt bereichern wollen, das Götz-Zitat zum Besten zu geben, war offenbar nicht die schlechteste Idee. Ebensowenig wie Guidos unaufgeregte Haltung. Denn in seinem Law Blog schreibt Udo Vetter :

[...]Wer keine Inhalte anbietet, die für unter 16-Jährige durchgehend schädlich sind, muss weder eine Alterskennzeichnung einführen noch Sendezeiten beachten. Entgegen mancher Behauptung wird es also keine Bußgelder bloß deswegen geben, weil auf einem Blog keine Alterskennzeichnung vorhanden ist. Wer für sich also zu der Überzeugung kommt, dass er keine Inhalte anbietet, die erst ab 16 Jahren zugänglich sein dürfen, hat keinen Handlungsbedarf. Schon das dürfte die weitaus meisten Blogger aus der Schusslinie des JMStV bringen.

Überdies werden sich die viele Blogger darauf berufen können, (auch) tagesaktuelle, gesellschaftlich relevante Themen zu diskutieren und damit auf der Ebene üblicher redaktioneller Angebote zu stehen. Diese sind aber grundsätzlich von den Vorschriften ausgenommen. Was zum Beispiel dazu führt, dass Bild auch künftig online nackte Mädchen zeigen darf und Spiegel online auch mal einen Text zu pikanten Themen veröffentlichen kann, ohne sich um Altersvorgaben scheren zu müssen. Ich bin zuversichtlich, dass Gerichte eine Vielzahl von Blogs ebenfalls als ein quasi-journalistisches Angebot ansehen würden mit der Folge, dass sich die Frage nach Altersklassifikationen für sie gar nicht stellt.

Quelle
Statt also hier einen großen Aufstand zu machen und sofort irgendwelche (meistens unsinnigen) Maßnahmen einzuleiten, hätte eine anwaltliche Beratung viel Ruhe in die Diskussion gebracht.
Mich können übrigens immer noch beide : Die Gutmenschen ebenso wie die Abmahnabzocker.

#95 lapismont

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Geschrieben 01 Dezember 2010 - 22:39

Nun, eine Abmahnung ist leider immer Aufwand, zumeist auch finanziell. In Deutschland bekommt nicht immer der recht, der Recht hat, sondern der, der es sich leisten kann, das zu beweisen.
Überlicht und Beamen wird von Elfen verhindert.
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Saramee
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#96 simifilm

simifilm

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Geschrieben 01 Dezember 2010 - 22:47

Zurück zum Thema : Mein Vorschlag, irgendwelchen Leuten, die sich am sogenannten Jugendsschutzgesetzt bereichern wollen, das Götz-Zitat zum Besten zu geben, war offenbar nicht die schlechteste Idee. Ebensowenig wie Guidos unaufgeregte Haltung. Denn in seinem Law Blog schreibt Udo Vetter : Quelle


Wurde ja hier von jürgen bereits zitiert †¦

Bearbeitet von simifilm, 01 Dezember 2010 - 22:48.

Signatures sagen nie die Wahrheit.

Filmkritiken und anderes gibt es auf simifilm.ch.

Gedanken rund um Utopie und Film gibt's auf utopia2016.ch.

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#97 jürgen eglseer

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Geschrieben 01 Dezember 2010 - 22:51

Wurde ja hier von jürgen bereits zitiert †¦


:-)

Nur blöde, das sich die verschiedenen sicherlich profilierten und erfahrenen IT-Fachanwälte auch nicht sicher sind, ob ihre Einschätzung jetzt wirklich die richtige ist.

Meine Massnahme: Ich habe jetzt mal mein Impressum umgeschrieben, nehme in den nächsten Tagen alles raus, was irgendwie nach Werbung aussehen kann und warte ab, was die Grünen in NRW machen sowie die Jura-Blogger von sich geben. Mehr kann man jetzt nicht machen - ach ja doch: schreibt euren Abgeordneten Briefe und Mails. Meinen Text habe ich weiter oben schon gepostet und er kann gerne kopiert werden.
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#98 Gallagher

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Geschrieben 01 Dezember 2010 - 23:06

In Deutschland bekommt nicht immer der recht, der Recht hat (...)



Das wäre ja auch echt ungerecht, wenn einer, der ohnehin schon Recht hat, noch zusätzlich mehr davon obendrauf kriegen sollte. :lol:

Ich berufe mich, was mein Blog und meine Websites angeht, also auf Udo Vetter und mache erst mal nix. So blutrünstig und/oder nackelig sind meine Veröffentlichungen nicht, daß sie nicht auch Zehn- oder Zwölfjährige lesen können dürften. :P

Vorsichtshalber werde ich aber den Link zu Amazon abklemmen, damit ich nicht fälschlich in den Verdacht gerate, kommerzielle Websites zu betreiben und einen Jugendschutzbeauftragten zu benötigen. Damit wäre dann wohl für mich der Drops gelutscht.
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#99 yiyippeeyippeeyay

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Geschrieben 01 Dezember 2010 - 23:54

(

Da bin ich anderer Ansicht : Würden mehr Leute deutlich sagen, was sie von einigen Idiotien und Idioten halten, wäre die Welt ein besserer Ort.

Aber nicht das SFN, wenn du Mitglieder Idioten nennst, bzw. deren Idiotie implizierst, bitte. Dann bitte kurz 'raus gehen und da draußen entspr. die Welt verbessern, und nach Abreaktion wieder hinein kommen... :P)

Je mehr die Sache hier oder anderswo aufgebläht wird, je mehr habe ich ein Stille-Post-Gefühl. Der ein oder Andere hier (ick oock) haben jetzt Anfragen gestartet bei Leuten, die mehr wissen (sollten). Evtl. mal etwas Tee trinken, warten und dann konkreteres Neues erfahren?

Allen, die hier innerhalb des SFNs agieren, inkl. Blogs, sollte übrigens klar sein, dass nicht sie haften, sondern die Leute, die im Impressum stehen. Insofern macht's euch erstmal ein wenig bequem, und sorgt euch nicht & seid glücklich (wie der Alte Weise namens McFerrin mal sang). :lol:

P.S.: Vielen Dank allen, insbes. Jürgen E., für die nützlichen Links!

/KB

Yay! Fantasy-Dialog Ende Januar...
Prof.: Dies sind die Bedingungen meiner Vormundschaft. (schiebt 2 Seiten über den Tisch) [..]

Junge: (schockiert, aber er nickt)

Prof.: Sehr gut... Noch eine Sache. Es fällt auf, dass du noch keinen Namen hast. Du benötigst einen.

Junge: Ich habe einen! -...

Prof.: Nein, das genügt nicht. Kein Engländer kann das aussprechen. Hatte Fräulein Slate dir einen gegeben?

Junge: ... Robin.

Prof.: Und einen Nachnamen. [..]

Junge: Einen [anderen] Nachnamen... aussuchen?

Prof.: Englische Leute erfinden sich namentlich ständig neu.

(Studierter Brite in besten Jahren, vs. dem Jungen, den er vor kurzem vorm Verenden in einem chinesischen Slum rettete, grob übersetzt aus Babel, im Harper-Voyager-Verlag, S. 11, by Kuang)


#100 Kaffee-Charly †

Kaffee-Charly †

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Geschrieben 02 Dezember 2010 - 00:27

- ach ja doch: schreibt euren Abgeordneten Briefe und Mails. Meinen Text habe ich weiter oben schon gepostet und er kann gerne kopiert werden.


Schon passiert.
Und vielen Dank für deinen Text, den ich nur in Bezug auf den angeschriebenen Abgeordneten ändern musste.

Vorsichtshalber werde ich aber den Link zu Amazon abklemmen, damit ich nicht fälschlich in den Verdacht gerate, kommerzielle Websites zu betreiben und einen Jugendschutzbeauftragten zu benötigen. Damit wäre dann wohl für mich der Drops gelutscht.


Werd' ich auch so machen.
Meine Kündigung an der Teilnahme am Amazon-Partnerprogramm habe ich gerade abgeschickt.
(Hat mir sowieso nicht viel eingebracht.)

In den nächsten vier Wochen werde ich mal meine Seiten durchgehen und auf "verdächtige" Inhalte überprüfen.
Dann kommt überall, wo ein Nackedei zu sehen ist, ein FSK-18-Bildchen als Kennzeichnung hin - und gut ist's.
Stories, in denen es ziemlich gewalttätig zugeht, werden ebenfalls gekennzeichnet.
(Die geänderten Seiten werden allerdings nur dann hochgeladen, wenn die Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages tatsächlich in Kraft tritt - was ja noch nicht völlig sicher ist.)
Damit müsste der Keks gegessen sein.

Im Impressum meiner Homepage steht übrigens ein Passus bezüglich Abmahnung:

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
Sollten irgendwelche Inhalte oder die designtechnische Gestaltung dieser Webseite fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitte ich unter Berufung auf §8 Abs.4 UWG um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote.
Ich garantiere, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Webseite in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.
Die Einschaltung eines Anwaltes zur für den Webseitenbetreiber kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoss gegen §13 Abs.5 UWG wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.

Den könnt ihr euch gerne kopieren.

:lol:
Kaffee-Charly

Bearbeitet von Kaffee-Charly, 02 Dezember 2010 - 00:54.


#101 valgard

valgard

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Geschrieben 02 Dezember 2010 - 05:23

Zurück zum Thema : Mein Vorschlag, irgendwelchen Leuten, die sich am sogenannten Jugendsschutzgesetzt bereichern wollen, das Götz-Zitat zum Besten zu geben, war offenbar nicht die schlechteste Idee. Ebensowenig wie Guidos unaufgeregte Haltung. Denn in seinem Law Blog schreibt Udo Vetter : Quelle
Statt also hier einen großen Aufstand zu machen und sofort irgendwelche (meistens unsinnigen) Maßnahmen einzuleiten, hätte eine anwaltliche Beratung viel Ruhe in die Diskussion gebracht.
Mich können übrigens immer noch beide : Die Gutmenschen ebenso wie die Abmahnabzocker.

Man sollte sich dann aber auch die kommentare durchlesen und der Laie ist schon wieder verunsichert.

#102 valgard

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Geschrieben 02 Dezember 2010 - 05:28

Nun, eine Abmahnung ist leider immer Aufwand, zumeist auch finanziell. In Deutschland bekommt nicht immer der recht, der Recht hat, sondern der, der es sich leisten kann, das zu beweisen.

Genau so und leider ist es so!

Auch wenn nur wenige im Verhältniss zu den vielen internetseiten, Blogs etc von einer Abmahnung betroffen werden,knn man ja auch mla zu den "Glücklichen" zählen.
So lange es einen selbst nicht betrifft hatman immer leicht reden wie mans ich verhalten würde.

Ich beobachte die Sache weiter und wennmir allesnicht mehr zu sagt, nucht nur in Bezug auf Abmahnungen etc dann entscheide ich wie ich mit meinen Sachen verfahre.

Es stellt sich übrigens eh die Frage , jetzt mal das ganze Gedöns mit dem "Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV" außen vorlassen, warum muß oder sollte ich meine Websachen den unbedingt in Dland hosten?
Dazu besteht kein Zwang. Ebenso wenig das ich mich im Ausland anonym anmelde.
Die Welt ist global auch der Markt!
Wo ich kaufe ist immer noch meine Sache. Noch!

valgard

#103 jürgen eglseer

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Geschrieben 02 Dezember 2010 - 07:54

Viele haben sich ja nach der Lektüre von Udo Vetters Blogeintrag beruhigt zurückgelehnt. Jedoch gibt es unter seinen Kollegen auch andersartige Meinungen. Viele halten Vetters Auffassungen schlicht für falsch und fehlerhaft. Für den Laien ist das natürlich ein graus, denn gerade wir können die juristischen Feinheiten nicht korrekt wahrnehmen und die jeweiligen Konsequenzen erkennen. Wenn schon unter den Fachleuten ein Richtungsstreit entbrannt, was soll dann der Laie machen?

Hier der Link zu einem Gegenartikel mit interessanten weiterführenden Links, im Gegensatz zu Udo Vetters Eintrag, auf netzpolitik.
http://www.netzpolit...hat-noch-nicht/
Ich finde schon, das man sich nicht allein auf Vetters Aussage berufen soll, sondern sich ein grösseres Bild machen sollte. Und dieses Bild zeigt mir eindeutig, das nichts eindeutig ist. Aussagen wie "mir kann nichts passieren" sind insofern gefährlich, da das vielleicht auf die Aussage eines einzelnen IT-Fachanwaltes beruht, während andere vielleicht eine andere Auffassung haben. Wenn man mit einem Abmahnanwalt zu tun hat, wird dieser seine eigene Meinung durchsetzen wollen und ein Gericht auswählen, das seiner persönlichen Meinung auch genüge tut. Als Seitenbetreiber kann man dann schon anderer Meinung sein, wie das Gesetz zu lesen ist - nur nutzt es dann wenig.
Ich bastle für fictionfantasy im Hintergrund schon etwas am Plan B - Abwanderung....
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#104 yiyippeeyippeeyay

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Geschrieben 02 Dezember 2010 - 08:46

Das mit der Abwanderung - nur des Servers, nehme ich jetzt mal an - dürfte schwierig werden: Wer gilt als inhaltlich verantwortlich vor dem Gesetz? Nur wer im Impressum steht, inkl. der dort angegebenen Adresse? Ich denke mal nach dt. Steuerrecht ist wichtig, wo d. Betreiber sich meistens aufhält. Wenn also z.B. aus den "whois"-Daten der Domain hervor geht, dass du doch in der BRD lebst, wird angenommen dass du aus der BRD die Site betreibst, auch wenn der Server an sich woanders steht, und dann gelten m.E. dt. Gesetze. Du müsstest also nicht nur im Impressum etwas ändern. -- Außerdem bliebe noch die Frage, wohin. Wenn eine Person aus Land A heraus in Land B eine Straftat begeht, kann es durchaus Verträge zwischen den Ländern geben, die demjenigen in A das Gesetz ins Haus schicken. Bleibt noch "Far Far Away"?

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#105 Oliver

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Geschrieben 02 Dezember 2010 - 09:00

Ich halte mich aus diesem Thread lieber raus, weil ich weder Nerven, noch Zeit habe, mich mit _noch_ ungelegten Eiern und atemlosen Meinungen in irgendwelchen Lawblogs (diese sind übrigens nicht identisch mit gewissen Steintafeln vom Berge Sinai) auseinanderzusetzen. Das hier kann man aber nicht so stehen lassen, Charly:

Im Impressum meiner Homepage steht übrigens ein Passus bezüglich Abmahnung:

Den könnt ihr euch gerne kopieren.

Den kann man sich natürlich kopieren, nur was soll der bringen? :rolleyes:
Die Formulierung "unter Berücksichtigung der gesamten Umstände" in § 8 IV UWG eröffnet ein sehr großes Tor für einen Ermessensspielraum, so dass man lieber nicht von einem Schutz ausgehen sollte.

Und, noch ein Tipp: Wenn man Gesetze zitiert, empfiehlt es sich, auch mal nachzusehen, was man da zitiert. Der von Dir zitierte § 13 V UWG ist spätestens mit der UWG-Reform 2004 außer Kraft getreten (also vor bald sieben(!) Jahren), der § 13 UWG hat seit dem nur zwei Absätze. Es sieht ziemlich doof aus, so ins Leere zu zitieren. :P

Auch wenn man kein Jurist ist: Blindzitate empfehlen sich nie, das gilt für jede Branche. Der Inhalt des alten § 13 V UWG ist übrigens in den oben zitierten § 8 IV UWG redaktionell umgezogen worden. :lol:

Lange Rege, kurzer Sinn: Der Absatz dürfte eher Placebo denn ein rechtlicher Schutzschild sein.
  • (Buch) gerade am lesen:"Tales of the Shadowmen 1", J.-M. Lofficier (ed.)
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  • • (Film) gerade gesehen: "Das Testament des Dr. Mabuse" (Fritz Lang)
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#106 valgard

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Geschrieben 02 Dezember 2010 - 09:01

Ich bastle für fictionfantasy im Hintergrund schon etwas am Plan B - Abwanderung....


:lol:

Diese Alternative hab ich auch gewählt und schon entsprchendes gefunden.
Geht halt dem deutschen Provider ein Kunde verloren. ( So zufrieden ich auch mit seinem Angebot bin)
Soll er sich dann bitte bei der deutschen Politik beschweren oder bedanken.

valgard

#107 Gallagher

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Geschrieben 02 Dezember 2010 - 09:27

Ein weiter "paranoider Gedanke"!



Neues Thema, neuer Thread. Bitte.


EDIT: Die Diskussion um den Internetzugang per el. Personalausweis wird hier fortgeführt.
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#108 Konrad

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Geschrieben 02 Dezember 2010 - 10:01

Was die befürchtete Abmahnungswelle angeht, weisen einige Blogs daraufhin, daß für die Ahndung von Regelverstößen ausschließlich die Landesmedienanstalten zuständig seien.

http://zapp.blog.ndr...enschutzgesetz/

#109 Chris Weidler

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Geschrieben 02 Dezember 2010 - 10:18

Zwecks Jugendschutzbeauftragten:

Jugendschutzbeauftragter kann ein Angestellter des Unternehmens oder auch ein externer Dienstleister sein. Problematisch ist die Ernennung von Geschäftsführern als Jugendschutzbeauftragte. Die Beratungsaufgaben des Jugendschutzbeauftragten, d.h. seine Informations- , Beteiligungs- und Vorschlagsrechte, kann ein Geschäftsführer wohl nicht gegenüber sich selbst wahrnehmen, so dass diese Konstellation den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen wird.


weiteres zu den Aufgaben usw. auch hier: https://www.fsm.de/d...utzbeauftragter

man kann natürlich auch Firmen dafür beauftragen, gibt da zwei..das kostet aber Geld

http://www.js-beauftragter.de/

http://www.jugendschutzbeauftragte.net


wobei hier vom letzten Anbieter folgender Artikel sehr aufschlußreich ist:

http://www.jugendsch...ifizierung.html


Eventuell wäre auch noch folgender Passus wichtig:

Zusätzlich werden die Jugendschutzbeauftragten diejenigen Anbieter auffordern, die überwiegend fremde Inhalte bereithalten (Foren), eine Erklärung abzugeben, dass dieser sich dem Verhaltenscodes einer Stelle der Freiwilligen Selbstkontrolle (hier FSM) unterwirft (§5 Abs. 3 JMStV n. F.).


  • (Buch) gerade am lesen:Das Knochenlabyrinth von James Rollins
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#110 valgard

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Geschrieben 02 Dezember 2010 - 10:36

Was die befürchtete Abmahnungswelle angeht, weisen einige Blogs daraufhin, daß für die Ahndung von Regelverstößen ausschließlich die Landesmedienanstalten zuständig seien.

http://zapp.blog.ndr...enschutzgesetz/

Hatte ich auch schon entdeckt!

Wie gesagt mal die nächsten 2,3 Wochen beobachten und abwarten

#111 Chris Weidler

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Geschrieben 02 Dezember 2010 - 11:07

mal von offizieller Stelle aktuell gestern dort online gegangen, wie ich es anhand der Fußnote sehe

https://www.fsm.de/de/jmstv-2011
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#112 lapismont

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Geschrieben 02 Dezember 2010 - 11:25

Die von Ihnen aufgerufene Adresse, https://www.fsm.de/de/jmstv-2011, ist im Moment nicht erreichbar.
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#113 jürgen eglseer

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Geschrieben 02 Dezember 2010 - 11:26

@Oliver: Als Laie tut man sich eben schwer hier den Überblick zubehalten. Insofern bin ich für deinen Hinweis dankbar. @yiyippeeyippeeyay: Die Abwanderung ist an sich einfach, denn ausserhalb von Deutschland braucht man eigentlich kein Impressum auf der Seite. Muss also keinen Namen nennen. Das einzige, was ich noch nicht weiss, ob hier eine .de Domain juristisch trennbar mit dem Server sein kann. @Konrad: Wenn das so sein sollte, wäre ich froh. @lapismont: Ist wieder erreichbar. Aber sie haben die Seite wohl gestern ziemlich überarbeitet und viele Dinge etwas klarer gestellt. Das ist der richtige Weg.
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#114 Morn

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Geschrieben 02 Dezember 2010 - 11:51

mal von offizieller Stelle aktuell gestern dort online gegangen, wie ich es anhand der Fußnote sehe

https://www.fsm.de/de/jmstv-2011


Ein paar erhellende Zitate aus der oben verlinkten Quelle:

â–º Bin ich nach dem neuen JMStV verpflichtet, mein Angebot zu kennzeichnen?

Nein. Grundsätzlich gilt: Inhalte können, wenn sie nicht gegen das Strafrecht verstoßen, im Internet auch zukünftig frei angeboten werden, ohne dass der Anbieter aus jugendschutzrechtlicher Sicht aktiv werden muss.

Es gibt Ausnahmen dieser Regel, laut der im Zitat am Anfang verlinkten Seite gibt es die auch jetzt schon vor der Aenderung

â–º Ich möchte mein Angebot nicht kennzeichnen. Ist mein Angebot deswegen dann nicht mehr zugänglich? Besteht eine de-facto-Kennzeichnungspflicht?

Die Klassifizierung wird ausschließlich von nutzerautonomen Jugendschutzprogrammen ausgelesen, z.B. auf Computern, die Eltern für ihre Kinder sicher konfiguriert haben. Die Strenge der Filterung kann dabei von den Eltern individuell eingestellt werden.

Wie mit nicht gekennzeichneten Seiten verfahren wird, liegt im Ermessen des Users des Jugenschutzprogrammes.


Der Anbieter entscheidet selbst darueber, fuer welches Alter er den Inhalt fuer geeignet haelt. Ab 2011 soll es aber Klassifizierungsysteme geben, die dem Anbieter bei der richtigen Klassifizierung unterstuetzen sollen. Fuer den privaten Anwender soll das kostenlos sein.

â–º Ich habe user generated content in meinem Angebot. Muss bzw. kann ich das auch klassifizieren? Muss ich den Content überwachen?

Man kann diese Inhalte klassifizieren, eine Verpflichtung besteht aber nicht. Voran zu stellen ist hierbei, dass Plattformanbieter nicht für Drittinhalte haften, solange sie keine Kenntnis davon haben. Plattformanbieter sind also ganz allgemein hinsichtlich unbekanntem Inhalt von Dritten (Foreneinträge, Kommentare etc.) jugendmedienschutzrechtlich nicht in der Pflicht, solange keine Kenntnis besteht. Auch eine Überwachungspflicht besteht nicht.


â–º Mein Website besteht aus sehr vielen Seiten. Muss jede einzelne extra bewerten?

Nein, müssen Sie nicht. Sie können aber.



#115 Kaffee-Charly †

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Geschrieben 02 Dezember 2010 - 12:42

...
Und, noch ein Tipp: Wenn man Gesetze zitiert, empfiehlt es sich, auch mal nachzusehen, was man da zitiert. Der von Dir zitierte § 13 V UWG ist spätestens mit der UWG-Reform 2004 außer Kraft getreten (also vor bald sieben(!) Jahren), der § 13 UWG hat seit dem nur zwei Absätze. Es sieht ziemlich doof aus, so ins Leere zu zitieren. :help:

Auch wenn man kein Jurist ist: Blindzitate empfehlen sich nie, das gilt für jede Branche. Der Inhalt des alten § 13 V UWG ist übrigens in den oben zitierten § 8 IV UWG redaktionell umgezogen worden. :)

Lange Rege, kurzer Sinn: Der Absatz dürfte eher Placebo denn ein rechtlicher Schutzschild sein.

Danke für den Hinweis. Habe das mal schnell entsprechend geändert.
(Meine Homepage ist inzwischen 7 Jahre alt und als ich diesen Passus ins Impressum setzte, hat das alles noch gepasst. Den Text bekam ich damals übrigens von einem Juristen. ;) )

Das Wichtigste in dem Text ist aber nicht die Nennung der Paragraphen, sondern die
>> Garantie-Erklärung, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile der Webseite in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. <<
Das ist zwar kein wirklicher Schutz, aber es stärkt die eigene Position im Falle eines Abmahnverfahrens.

Trotzdem danke für den Hinweis. :thumb:
(Man kann leider nicht jeden Gesetzestext ständig im Auge behalten. <_< )

:cheers:
Kaffee-Pott

Bearbeitet von Kaffee-Charly, 02 Dezember 2010 - 13:33.


#116 jürgen eglseer

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Geschrieben 02 Dezember 2010 - 20:31

SPON hat einen interessanten Artikel geschrieben. Hier wird im übrigen DOCH bejaht, das man abgemahnt werden kann und sich das Risiko nicht nur auf die Behörde beschränkt.
Schön auch der Satz bezüglich der Klassifikation: Der JMStV vereinbart nicht existente Möglichkeiten.

http://www.spiegel.d...,732238,00.html
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#117 Gast_Smiley_*

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Geschrieben 03 Dezember 2010 - 10:52

Solange Prospero nichts dazu sagt, kann das alles nicht so ernst sein.

#118 jürgen eglseer

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Geschrieben 03 Dezember 2010 - 14:59

Schöne meinung :cheers: denn da ich prospero nicht mal kenne kann das nicht so wichtig sein... ;)
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#119 Oliver

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Geschrieben 03 Dezember 2010 - 15:52

Schöne meinung :cheers: denn da ich prospero nicht mal kenne kann das nicht so wichtig sein... ;)

Er hat sich in letzter Zeit hier etwas rar gemacht, er ist aber auch hier Mitglied (man achte auf die hübsche Zahl):
http://www.scifinet....hp?showuser=666

Was Klaus mit seinem Spruch meinte, würde jetzt zu lange zum erklären am dauern tun. Es war aber, wenn man weiß, was er meint, schon ziemlich witzig. ;)
  • (Buch) gerade am lesen:"Tales of the Shadowmen 1", J.-M. Lofficier (ed.)
  • (Buch) als nächstes geplant:"Tales of the Shadowmen 2", J.-M. Lofficier (ed.)
  • • (Buch) Neuerwerbung: Sherlock Holmes - Aus den Geheimakten des Weltdetektivs (Sammelband, 1973, mit 15 Heftromanen (1907/1908))
  • • (Film) gerade gesehen: "Das Testament des Dr. Mabuse" (Fritz Lang)
  • • (Film) als nächstes geplant: "Jurassic World: Dominion" (Dinos!!!!!)
  • • (Film) Neuerwerbung: "Judex" (Louis Feuillade)

#120 valgard

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Geschrieben 04 Dezember 2010 - 06:52

Folgend noch ne schöne Linkliste zum Thema!

http://bit.ly/bundles/jensferner/5


Aber noch nix genaues weiß man nicht!

Hier noch was zur Paranoia bei Politikern:
"Die in dem Staatsvertrag vorgesehene Kennzeichnungen von
Web-Angeboten sei schließlich freiwillig."
oder
"Die Novellierung des JMStV sieht vor, dass ab 2011 jeder Anbieter
seine Webseiten auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüfen und nach
aus dem Filmbereich bekannten Altersfreigaben klassifizieren muss."
Ist es ein "muss" oder "freiwillig"???

Ich tendiere dazu mir meine Webspace in der Schweiz zu besorgen.
Dann brauch ich mich auch über spätere von der Politik in Dland initierte Internetaktionen nicht mehr aufzuregen.
Österreich ist leider EU. Und der EU mit ihrem mittlerweile so weit aufgeblähtem Beamtenapparat traue ich auch nicht mehr.



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