http://www.parlament.../ka17-11591.pdf
Der Senat verweist auf die Vorschläge des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Dort steht bei biologischen oder chemischen Gefahren:
Was Sie beachten sollten, wenn Sie
...sich im Freien aufhalten:... im Auto unterwegs sind:
- Suchen Sie das nächste bewohnte Haus auf.
- Bewegen Sie sich möglichst quer zur Windrichtung, atmen Sie möglichst durch einen Atemschutz, zumindest ein Taschentuch.
- Wenn Sie bereits mit biologischen oder chemischen Stoffen in Berührung gekommen sind, wechseln Sie bei Betreten des Hauses Oberbekleidung und Schuhe.
- Lassen Sie verschmutzte Oberbekleidung und Schuhe außerhalb des Wohnbereichs.
- Waschen Sie Gesicht, Haare und Hände gründlich, ebenso Nase und Ohren.
- Befolgen Sie die Hinweise zum Aufenthalt in Gebäuden.
...sich im Gebäude aufhalten:
- Schalten Sie die Belüftung aus und schließen Sie die Fenster.
- Hören Sie Radio (UKW, Regionalsender) und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Einsatzkräfte.
- Fahren Sie ansonsten zum nächsten bewohnten Gebäude und folgen Sie den Hinweisen beim Aufenthalt im Freien.
- Bleiben Sie im Gebäude.
- Nehmen Sie gefährdete Passanten vorübergehend auf.
- Informieren Sie - falls erforderlich - andere Hausbewohner.
- Schließen Sie Türen und Fenster.
- Schalten Sie Ventilatoren und Klimaanlage aus, schließen Sie die Lüftungsschlitze der Fensterrahmen.
- Suchen Sie einen gut geschützten Innenraum der Wohnung auf, der möglichst keine Außenfenster hat.
- Meiden Sie Keller oder andere niedrig gelegene Räume.
- Vermeiden Sie unnötigen Sauerstoffverbrauch durch Kerzen o.ä.
- Schalten Sie zu Ihrer Information das Radio auf UKW-Empfang eines Regionalsenders oder das Fernsehgerät ein.
- Beachten Sie die Durchsagen der Behörden und Einsatzkräfte.
- Telefonieren Sie nur in Notfällen.
- Benutzen Sie beim Eindringen giftiger chemischer Stoffe vorhandene Atemschutzgeräte, notfalls Mundschutz wie z.B. OP-Maske oder feuchte Tücher.