Zum Inhalt wechseln


Foto
- - - - -

Urheberrechtshinweise in Bildern


  • Bitte melde dich an um zu Antworten
31 Antworten in diesem Thema

#1 My.

My.

    Temponaut

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 14.000 Beiträge
  • Geschlecht:unbekannt

Geschrieben 03 Februar 2014 - 07:23

Ich glaube auch nicht, dass das Filmwerbung sein soll. Vor allem ist eine Filmwerbung bei drei (bzw. fünf) Titeln in der IMDb (Suchwort "Neverland") schon ein wenig ziellos, so lange so ein Link fehlt. My.

#2 Armin

Armin

    Entheetonaut

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 12.951 Beiträge
  • Geschlecht:männlich
  • Wohnort:Rauenberg

Geschrieben 03 Februar 2014 - 07:39

Ich halte es im Moment auch für unkritisch, werde den User aber im Auge behalten.

#3 lapismont

lapismont

    Linksgrünversifft

  • Fantasyguide Moderator
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 16.083 Beiträge
  • Geschlecht:unbekannt
  • Wohnort:Berlin

Geschrieben 05 Februar 2014 - 08:05

Bei SPON wurde über ein Gerichtsurteil berichtet, dass sich mit der Kennzeichnung von Urheberrechten auf Bildern im Netz beschäftigt: http://www.spiegel.d...n-a-951478.html Vielleicht verstehe ich das falsch, aber mir deucht, als ob das Urteil verlangt, dass man ein Bild verändern muss, um es nutzen zu können? Oder gibt es auch für Bilder ähnlich mp3s ID-Tags in denen ich etwas eintragen kann? Wenn ja, mit welchem Tool? Im Fantasyguide verwenden wir etliche Autoren-Bilder. Hinweise zum Urheber stehen, wenn gefordert, darunter. Die Bilder liegen physisch auf dem Server und werden nicht via Bildreferenz eingebunden. Würde also theoretisch auch uns betreffen. Ich finde das sehr strange. Es würde ja dazu führen, dass auf jedem Bild in diversen Formaten plötzlich etwas stünde. Und zwar nicht der Titel. Irgendwie ziemlich wirklichkeitsfern.
Überlicht und Beamen wird von Elfen verhindert.
Fantasyguide
Saramee
Montbron-Blog
  • (Buch) gerade am lesen:Samuel R. Delany – Das Einstein-Vermächtnis

#4 64Seiten

64Seiten

    Temponaut

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 1.245 Beiträge
  • Geschlecht:männlich

Geschrieben 05 Februar 2014 - 08:11

Würde mich nicht wundern wenn der Richter angegeben hat von der Materie keine Ahnung zu haben. Es ist offensichtlich, dass man das Urhebergesetz bewust brechen muss um diesem Urteil - zumindest so wie es bisher kommuniziert wurde - folge leisten zu können. Es sei denn - wie es z.B google bei seinen Maps macht - der Urheber sein Logo schon in das Bild eingefügt hat.

#5 lapismont

lapismont

    Linksgrünversifft

  • Fantasyguide Moderator
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 16.083 Beiträge
  • Geschlecht:unbekannt
  • Wohnort:Berlin

Geschrieben 05 Februar 2014 - 08:38

Jup, hätte ich kein Problem damit, wenn Urheber ihre Bilder selbst kennzeichneten. Im Normalfall will man ja kein Urheberrecht verletzen. Wenn damit aber Aufwand verbunden ist, wird es sich nicht durchsetzen. Der Mensch neigt zu Trampelpfaden.
Überlicht und Beamen wird von Elfen verhindert.
Fantasyguide
Saramee
Montbron-Blog
  • (Buch) gerade am lesen:Samuel R. Delany – Das Einstein-Vermächtnis

#6 yiyippeeyippeeyay

yiyippeeyippeeyay

    Interstellargestein

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 13.342 Beiträge
  • Geschlecht:männlich
  • Wohnort:Berlin

Geschrieben 05 Februar 2014 - 09:12

Dank den Hinweisen eines Globalmods haben die WMs das schon mitbekommen. Neben einer allgemeinen Ratlosigkeit, sehe ich persönlich das so wie 64Seiten: Alice sitzt im Wunderland, lauscht den nicht immer logischen Ausführungen Anderer, wartet ab und trinkt Tee. q:)

/KB

Yay! Fantasy-Dialog Ende Januar...
Prof.: Dies sind die Bedingungen meiner Vormundschaft. (schiebt 2 Seiten über den Tisch) [..]

Junge: (schockiert, aber er nickt)

Prof.: Sehr gut... Noch eine Sache. Es fällt auf, dass du noch keinen Namen hast. Du benötigst einen.

Junge: Ich habe einen! -...

Prof.: Nein, das genügt nicht. Kein Engländer kann das aussprechen. Hatte Fräulein Slate dir einen gegeben?

Junge: ... Robin.

Prof.: Und einen Nachnamen. [..]

Junge: Einen [anderen] Nachnamen... aussuchen?

Prof.: Englische Leute erfinden sich namentlich ständig neu.

(Studierter Brite in besten Jahren, vs. dem Jungen, den er vor kurzem vorm Verenden in einem chinesischen Slum rettete, grob übersetzt aus Babel, im Harper-Voyager-Verlag, S. 11, by Kuang)


#7 My.

My.

    Temponaut

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 14.000 Beiträge
  • Geschlecht:unbekannt

Geschrieben 05 Februar 2014 - 15:03

Spiegel-Blödsinn. Wie so oft. Die bisherigen Abmahner solcher Bildverwendungen sind bislang auch immer Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen gewesen. Im Übrigen gilt (für mich als Pixelio-Nutzer): Wenn Pixelio schlechte AGB hat, dann hat Pixelio auch das Problem. Sorry.

Und genau das

Aber offenbar hat das Unternehmen mit seinen Fotolieferanten nicht verbindlich festgelegt, wie diese Credits aussehen und dass sie das akzeptieren, wenn sie über Pixelio vertreiben.

ist Schwachsinn. Ich habe selbst Fotos bei Pixelio eingestellt, und als Fotolieferant wird man auf alles, was man wissen muss, hingewiesen, auch, wie die evtl. Nutzer die Fotos zu verwenden haben.

My.

Bearbeitet von My., 05 Februar 2014 - 15:05.


#8 Nina

Nina

    Europas repräsentativster Fan ;-)

  • Moderator
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 3.387 Beiträge
  • Geschlecht:weiblich
  • Wohnort:Leonding

Geschrieben 05 Februar 2014 - 18:32

Das geht wieder am gesunden Menschenverstand vorbei. Vor allem, wenn man sieht, wie Bilder im Internet tatsächlich missbraucht werden und hier ist es eben so, wie ein Mensch, der alles richtig machen würde, es macht - eben die Quelle drunter und nur freigegebene Bilder verwenden. Dazu fängt dann der Streit erst richtig an: Wie groß muss denn die eingefügte Schrift sein, welche Schriftarten sind zulässig, welche Farben? Bzw. kann man ja keine Farben festlegen, weil man natürlich schwarze Schrift meist besonders gut lesen kann, aber nicht auf schwarzem oder dunkelgrauem Hintergrund. Ich muss aber auch sagen, dass ich bei gewissen Dingen trotzdem entspannt bin, weil der Normalfall halt doch nicht so aussieht, wie medial aufbereitete Skandalurteile. Beispielsweise, wenn ich über ein Buch schreibe, müsste man inzwischen schon sämtliche Schikanen machen, am besten lässt man sich einen Vertrag schicken, dass man das Cover abbilden darf. (Sogar, wenn einem einer ein Rezensionsexemplar schickt - also spätestens dann gehe ich davon aus, dass der sogar unzufrieden wäre, wenn kein Bild beim Beitrag ist.) Umgekehrt gab es wieder das Bemühen von Anwälten, weil Rezensenten zitiert worden waren - also manchmal höre ich auf, die Welt zu verstehen.

#9 Ming der Grausame

Ming der Grausame

    Evil Ruler of Mongo

  • Ehrenmitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 12.516 Beiträge
  • Geschlecht:männlich
  • Wohnort:Brüssel

Geschrieben 05 Februar 2014 - 23:36

Exif und IPTC bietet tatsächlich die Möglichkeit die Bilder entsprechend zu kennzeichnen – allerdings benutzt meines Wissens kaum jemand diese Möglichkeit... Eingefügtes Bild

Bearbeitet von Ming der Grausame, 05 Februar 2014 - 23:38.

„Weisen Sie Mittelmäßigkeit wie eine Seuche zurück, verbannen Sie sie aus ihrem Leben.“

Buck Rogers

#The World from the nefarious Ming the Merciless
  • (Buch) gerade am lesen:Ian McDonald - Schere schneidet Papier wickelt Stein
  • (Buch) als nächstes geplant:Ian McDonald - Chaga oder das Ufer der Evolution
  • • (Buch) Neuerwerbung: John J. Mearsheimer - How States Think: The Rationality of Foreign Policy
  • • (Film) gerade gesehen: Gran Turismo
  • • (Film) als nächstes geplant: The Trouble with Being Born
  • • (Film) Neuerwerbung: Weird: Die Al Yankovic Story

#10 My.

My.

    Temponaut

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 14.000 Beiträge
  • Geschlecht:unbekannt

Geschrieben 06 Februar 2014 - 08:34

Exif und IPTC bietet tatsächlich die Möglichkeit die Bilder entsprechend zu kennzeichnen – allerdings benutzt meines Wissens kaum jemand diese Möglichkeit...

Die zwei Varianten beheben IMHO das beschriebene Problem nicht. Ich interpretiere den Spiegel-Artikel so, dass die Urheberinformationen im (!) Bild sichtbar (!) sein müssen. Zumindest von Exif-Daten weiß ich, dass diese Urheberinfos zwar in der Bilddatei stecken, aber eben nicht im Bild sichtbar sind.
(Wollte man Bilder übrigens bearbeiten, um den Urheber bzw. Rechteinhaber im Bild sichtbar zu erwähnen, macht man sich u.U. und durchaus nicht unwahrscheinlich anderer Vergehen schuldig; es gibt bei Pixelio [und anderen Diensten dieser Art] unterschiedliche Rechte, die man als Nutzer zu beachten hat. Dazu gehört nicht selten auch das Verbot der Bildbearbeitung.)

My.

Bearbeitet von My., 06 Februar 2014 - 08:35.


#11 lapismont

lapismont

    Linksgrünversifft

  • Fantasyguide Moderator
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 16.083 Beiträge
  • Geschlecht:unbekannt
  • Wohnort:Berlin

Geschrieben 06 Februar 2014 - 08:51

Denkbar wäre die Auswertung eines Bild-Tags im HTML-Standard. Etwa als kleiner Schriftzug in einem Rahmen.
Überlicht und Beamen wird von Elfen verhindert.
Fantasyguide
Saramee
Montbron-Blog
  • (Buch) gerade am lesen:Samuel R. Delany – Das Einstein-Vermächtnis

#12 64Seiten

64Seiten

    Temponaut

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 1.245 Beiträge
  • Geschlecht:männlich

Geschrieben 06 Februar 2014 - 09:11

Denkbar wäre die Auswertung eines Bild-Tags im HTML-Standard. Etwa als kleiner Schriftzug in einem Rahmen.

Oh, da bekommt der Adblocker neue Arbeit. Das Problem ist doch, dass der Endnutzer entscheidet was er angezeigt bekommt und was nicht. Auch was die Exif-Daten angeht. Ein 0/15-User wird diese Daten nie zu sehen bekommen, das bedeutet aber nicht, dass sie nicht vorhanden sind.

Aber letztlich ist diese Sache einfach nicht dem Internet an sich dienlich. Das Internet wird dadurch für Privatuser immer weiter unbenutzbar, weil finanziell zu riskant. Übrig bleibt irgendwann nur noch gewerblicher Content. Was ziemlich gleichbedeutend ist mit den Ende des Internets.

Bearbeitet von 64Seiten, 06 Februar 2014 - 09:15.


#13 Valerie J. Long

Valerie J. Long

    Passionaut

  • Buchcrew
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 3.472 Beiträge
  • Geschlecht:unbekannt
  • Wohnort:Wiesbaden

Geschrieben 06 Februar 2014 - 09:26

Ach was. Wer ein Bild verwenden möchte, muss halt klar vereinbaren, wie der Passus mit der Anbringung des ©-Vermerks zu interpretieren ist. Da sind die Bildanbieter gefragt. Was Buchtitel angeht - wenn das Recht zur Bearbeitung (=Titel und Autor kommt rein) nicht dabei ist, ist der Erwerb der Rechte sinnlos. Ebenso muss jedem Bildverkäufer klar sein, dass der Herkunftsvermerk nur drinnen im Buch stehen wird, wenn es bei Amazon&Co angeboten wird. Regelungen, die das nicht zulassen, schießen jeden Bildanbieter bald aus dem Markt.

#14 yiyippeeyippeeyay

yiyippeeyippeeyay

    Interstellargestein

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 13.342 Beiträge
  • Geschlecht:männlich
  • Wohnort:Berlin

Geschrieben 06 Februar 2014 - 09:36

Ende des Internets.

Da haben wir irgendwo einen ganzen Thread zu, aber ich sag mal einfach den alten EFF-Spruch auf: "The Internet interprets censorship as damage and routes around it." (Zur Not eben auch mit neu(artig)en Providern...)

/KB

Yay! Fantasy-Dialog Ende Januar...
Prof.: Dies sind die Bedingungen meiner Vormundschaft. (schiebt 2 Seiten über den Tisch) [..]

Junge: (schockiert, aber er nickt)

Prof.: Sehr gut... Noch eine Sache. Es fällt auf, dass du noch keinen Namen hast. Du benötigst einen.

Junge: Ich habe einen! -...

Prof.: Nein, das genügt nicht. Kein Engländer kann das aussprechen. Hatte Fräulein Slate dir einen gegeben?

Junge: ... Robin.

Prof.: Und einen Nachnamen. [..]

Junge: Einen [anderen] Nachnamen... aussuchen?

Prof.: Englische Leute erfinden sich namentlich ständig neu.

(Studierter Brite in besten Jahren, vs. dem Jungen, den er vor kurzem vorm Verenden in einem chinesischen Slum rettete, grob übersetzt aus Babel, im Harper-Voyager-Verlag, S. 11, by Kuang)


#15 64Seiten

64Seiten

    Temponaut

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 1.245 Beiträge
  • Geschlecht:männlich

Geschrieben 06 Februar 2014 - 10:03

Ach was. Wer ein Bild verwenden möchte, muss halt klar vereinbaren, wie der Passus mit der Anbringung des ©-Vermerks zu interpretieren ist. Da sind die Bildanbieter gefragt.

Darum geht es hier weniger, es geht um diese unsinnigen Abmahnungen, denn den Ärger damit hat man, ob man letztlich im Recht ist oder nicht. Und das wird auf Dauer vielen einfach zu mühsam sein.
Deshalb wird es auf Contentplattformen hinauslaufen, geschlossene Systeme, wie etwa Facebook, die den Seitenautor zum einen Unterstützung zukommen lassen, ihm auf der anderen Seite aber auch die Freiheit nehmen.

Oder man zieht eben die Konsequenzen und kehrt dahin zurück wo man vor 20 Jahren herkam, nämlich zum bildlosen Textkontent. Eingefügtes Bild

Da haben wir irgendwo einen ganzen Thread zu, aber ich sag mal einfach den alten EFF-Spruch auf: "The Internet interprets censorship as damage and routes around it." (Zur Not eben auch mit neu(artig)en Providern...)

Das Problem sittz zunhmend in Zivilgerichten die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben und im Hintergrund werkeln Regierungen die zwar Globalität predigen aber im Internet Grenzen ziehen.

Wenn ich heute im Radio einen Politikerfuzzie höre, dass man dann eben "zurückspionieren" müsse (Bezüglich den USA und NSA), dann kann ich einfach nur lachen ob dieser Naivität.

Bearbeitet von 64Seiten, 06 Februar 2014 - 10:06.


#16 My.

My.

    Temponaut

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 14.000 Beiträge
  • Geschlecht:unbekannt

Geschrieben 06 Februar 2014 - 10:37

Ach was. Wer ein Bild verwenden möchte, muss halt klar vereinbaren, wie der Passus mit der Anbringung des ©-Vermerks zu interpretieren ist. Da sind die Bildanbieter gefragt.

Die tun das durchaus, jedenfalls die, die ich kenne (pixelio, fotolia - und den Namen des dritten habe ich vergessen, war schon ... doch: clipdealer).

Was Buchtitel angeht - wenn das Recht zur Bearbeitung (=Titel und Autor kommt rein) nicht dabei ist, ist der Erwerb der Rechte sinnlos.

So ist das nicht gemeint. Mit der verbotenen Bildbearbeitung ist die Veränderung des Bildes an sich (Verzerrung, Beschnitt, Farb-, Schärfe- u.a. Veränderungen) gemeint, nicht das "Drüberlegen" einer Titelei. (Eine solche vermeiden zu wollen, macht vonnöten, die gewerbliche Verwendung des Bildes zu untersagen, was auch möglich ist; es bleibt dann "nur" eine redaktionelle Verwertung.)

Ebenso muss jedem Bildverkäufer klar sein, dass der Herkunftsvermerk nur drinnen im Buch stehen wird, wenn es bei Amazon&Co angeboten wird. Regelungen, die das nicht zulassen, schießen jeden Bildanbieter bald aus dem Markt.

Das ist ja nicht nur bei Amazon-Büchern (CreateSpace) so. Oder hast du schon mal ein Buch gesehen, wo der Titelbildkünstler auf dem Cover steht? Außer bei Bildbänden?

Das Problem sittz zunhmend in Zivilgerichten die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben und im Hintergrund werkeln Regierungen die zwar Globalität predigen aber im Internet Grenzen ziehen.

Das eigentliche Problem sind die Anwälte, die so geil auf Gebühren sind (oder es echt nötig haben), dass sie alles und jeden für alles und jedes verklagen. (*)

My.


(*) Ich bin 3mal geschieden. Ich kann dir über Anwälte viele Sachen erzählen - und sie auch beweisen. Z.B. den einen Scheidungsanwalt, der mich wegen 23 Euro verklagt hat, woraufhin der Richter beim zuständigen Amtsgericht erst einen Lachanfall bekommen wollte und sich dann doch für einen Wutanfall entschied.

#17 64Seiten

64Seiten

    Temponaut

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 1.245 Beiträge
  • Geschlecht:männlich

Geschrieben 06 Februar 2014 - 10:43

Das eigentliche Problem sind die Anwälte, die so geil auf Gebühren sind (oder es echt nötig haben), dass sie alles und jeden für alles und jedes verklagen.

Die haben halt nichts anderes gelernt. Eingefügtes Bild

Recht kommt schließlich nicht Gerechtigkeit. Was diese Personen stets aufs neue beweisen.

#18 Ming der Grausame

Ming der Grausame

    Evil Ruler of Mongo

  • Ehrenmitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 12.516 Beiträge
  • Geschlecht:männlich
  • Wohnort:Brüssel

Geschrieben 06 Februar 2014 - 11:03

Exif und IPTC bietet tatsächlich die Möglichkeit die Bilder entsprechend zu kennzeichnen – allerdings benutzt meines Wissens kaum jemand diese Möglichkeit... Eingefügtes Bild

Die zwei Varianten beheben IMHO das beschriebene Problem nicht. Ich interpretiere den Spiegel-Artikel so, dass die Urheberinformationen im (!) Bild sichtbar (!) sein müssen. Zumindest von Exif-Daten weiß ich, dass diese Urheberinfos zwar in der Bilddatei stecken, aber eben nicht im Bild sichtbar sind.

Doch, wenn du dir die Eigenschaften des Bild anzeigen lässt, dann zeigt zumindest Windows dir auch die Exif- und IPTC-Metadaten an. Und das würde durchaus der Vorgabe entsprechen, dass der „Urhebervermerk im Bild selbst“ angebracht sein müsse. Aber wie bereits gesagt, so etwas ist mir zumindest bislang nur von Vektorgraphiken und 3D-CAD-Modelle bekannt. Nur da ist die Verwendung besagter Metadaten wirklich üblich. Eingefügtes Bild
„Weisen Sie Mittelmäßigkeit wie eine Seuche zurück, verbannen Sie sie aus ihrem Leben.“

Buck Rogers

#The World from the nefarious Ming the Merciless
  • (Buch) gerade am lesen:Ian McDonald - Schere schneidet Papier wickelt Stein
  • (Buch) als nächstes geplant:Ian McDonald - Chaga oder das Ufer der Evolution
  • • (Buch) Neuerwerbung: John J. Mearsheimer - How States Think: The Rationality of Foreign Policy
  • • (Film) gerade gesehen: Gran Turismo
  • • (Film) als nächstes geplant: The Trouble with Being Born
  • • (Film) Neuerwerbung: Weird: Die Al Yankovic Story

#19 simifilm

simifilm

    Cinematonaut

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 8.902 Beiträge
  • Geschlecht:männlich
  • Wohnort:Zürich

Geschrieben 06 Februar 2014 - 11:19

Das eigentliche Problem sind die Anwälte, die so geil auf Gebühren sind (oder es echt nötig haben), dass sie alles und jeden für alles und jedes verklagen. (*)


Das eigentliche Problem ist, dass das Abmahnwesen in Deutschland in einer Art und Weise geregelt ist, die Missbrauch Tür und Tor öffnet.

Signatures sagen nie die Wahrheit.

Filmkritiken und anderes gibt es auf simifilm.ch.

Gedanken rund um Utopie und Film gibt's auf utopia2016.ch.

Alles Wissenswerte zur Utopie im nichtfiktionalen Film gibt es in diesem Buch, alles zum SF-Film in diesem Buch und alles zur literarischen Phantastik in diesem.
 

zfs40cover_klein.jpg ZFS16_Coverkleiner.jpg

  • (Buch) gerade am lesen:Samuel Butler: «Erewhon»
  • (Buch) als nächstes geplant:Samuel Butler: «Erewhon Revisited»
  • • (Film) gerade gesehen: «Suicide Squad»
  • • (Film) Neuerwerbung: Filme schaut man im Kino!

#20 Valerie J. Long

Valerie J. Long

    Passionaut

  • Buchcrew
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 3.472 Beiträge
  • Geschlecht:unbekannt
  • Wohnort:Wiesbaden

Geschrieben 06 Februar 2014 - 11:35

Oder man zieht eben die Konsequenzen und kehrt dahin zurück wo man vor 20 Jahren herkam, nämlich zum bildlosen Textkontent. Eingefügtes Bild

So langweilig wie Bücher ohne Bilder im Vergleich zu Comic Strips, oder? Eingefügtes Bild

Die tun das durchaus, jedenfalls die, die ich kenne (pixelio, fotolia - und den Namen des dritten habe ich vergessen, war schon ... doch: clipdealer).

Oder Shutterstock?

#21 My.

My.

    Temponaut

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 14.000 Beiträge
  • Geschlecht:unbekannt

Geschrieben 06 Februar 2014 - 12:59

Ming, ich glaube, wir missverstehen uns. Oder interpretieren Spiegel und Urteilstext unterschiedlich. Ich interpretiere das so, dass der ©-Vermerk im Bild sichtbar sein soll, als Text, ohne Anzeige von Eigenschaften o.ä., sondern beim Aufruf und bei der Anzeige des Bildes als quasi Bestandteil desselben. (Wenn wirklich EXIF & Co. gemeint wären, dann würde das nur einmal mehr die Ahnungslosigkeit der Jurisdiktion und die bodenlose Dummheit der Journaille beweisen.) My.

#22 Ming der Grausame

Ming der Grausame

    Evil Ruler of Mongo

  • Ehrenmitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 12.516 Beiträge
  • Geschlecht:männlich
  • Wohnort:Brüssel

Geschrieben 06 Februar 2014 - 13:11

Nun ja, ich beziehe mich eben auf den auf SpOn zitierten Urteilstext und der lautet: „oder aber den Urhebervermerk im Bild selbst anbringen müssen, wie es nach dem eigenen Kenntnisstand der Kammer auch mit einer Standardbildbearbeitungs-software jedem durchschnittlichen Internetnutzer ohne weiteres möglich ist.“ Und ja, man kann mit Photoshop besagte Exif- und IPTC-Metadaten editieren – geht sogar mit IrfanView... Eingefügtes Bild
„Weisen Sie Mittelmäßigkeit wie eine Seuche zurück, verbannen Sie sie aus ihrem Leben.“

Buck Rogers

#The World from the nefarious Ming the Merciless
  • (Buch) gerade am lesen:Ian McDonald - Schere schneidet Papier wickelt Stein
  • (Buch) als nächstes geplant:Ian McDonald - Chaga oder das Ufer der Evolution
  • • (Buch) Neuerwerbung: John J. Mearsheimer - How States Think: The Rationality of Foreign Policy
  • • (Film) gerade gesehen: Gran Turismo
  • • (Film) als nächstes geplant: The Trouble with Being Born
  • • (Film) Neuerwerbung: Weird: Die Al Yankovic Story

#23 Valerie J. Long

Valerie J. Long

    Passionaut

  • Buchcrew
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 3.472 Beiträge
  • Geschlecht:unbekannt
  • Wohnort:Wiesbaden

Geschrieben 06 Februar 2014 - 19:45

Nun ja, ich beziehe mich eben auf den auf SpOn zitierten Urteilstext und der lautet: „oder aber den Urhebervermerk im Bild selbst anbringen müssen, wie es nach dem eigenen Kenntnisstand der Kammer auch mit einer Standardbildbearbeitungs-software jedem durchschnittlichen Internetnutzer ohne weiteres möglich ist.“ Und ja, man kann mit Photoshop besagte Exif- und IPTC-Metadaten editieren – geht sogar mit IrfanView... Eingefügtes Bild

"Standardbildbearbeitung" meint bestimmt MSPaint. Eingefügtes Bild

#24 Ming der Grausame

Ming der Grausame

    Evil Ruler of Mongo

  • Ehrenmitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 12.516 Beiträge
  • Geschlecht:männlich
  • Wohnort:Brüssel

Geschrieben 06 Februar 2014 - 20:32

Da laut Heise-Newsticker Berufung gegen das umstrittene Urteil des Kölner Landgerichts eingelegt wurde, ist die eingehende Beschäftigung mit dieser Sache somit erstmal nicht sonderlich dringend.
„Weisen Sie Mittelmäßigkeit wie eine Seuche zurück, verbannen Sie sie aus ihrem Leben.“

Buck Rogers

#The World from the nefarious Ming the Merciless
  • (Buch) gerade am lesen:Ian McDonald - Schere schneidet Papier wickelt Stein
  • (Buch) als nächstes geplant:Ian McDonald - Chaga oder das Ufer der Evolution
  • • (Buch) Neuerwerbung: John J. Mearsheimer - How States Think: The Rationality of Foreign Policy
  • • (Film) gerade gesehen: Gran Turismo
  • • (Film) als nächstes geplant: The Trouble with Being Born
  • • (Film) Neuerwerbung: Weird: Die Al Yankovic Story

#25 lapismont

lapismont

    Linksgrünversifft

  • Fantasyguide Moderator
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 16.083 Beiträge
  • Geschlecht:unbekannt
  • Wohnort:Berlin

Geschrieben 07 Februar 2014 - 07:12

gut so
Überlicht und Beamen wird von Elfen verhindert.
Fantasyguide
Saramee
Montbron-Blog
  • (Buch) gerade am lesen:Samuel R. Delany – Das Einstein-Vermächtnis

#26 My.

My.

    Temponaut

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 14.000 Beiträge
  • Geschlecht:unbekannt

Geschrieben 07 Februar 2014 - 07:29

Nun ja, ich beziehe mich eben auf den auf SpOn zitierten Urteilstext und der lautet: „oder aber den Urhebervermerk im Bild selbst anbringen müssen, wie es nach dem eigenen Kenntnisstand der Kammer auch mit einer Standardbildbearbeitungs-software jedem durchschnittlichen Internetnutzer ohne weiteres möglich ist.“ Und ja, man kann mit Photoshop besagte Exif- und IPTC-Metadaten editieren – geht sogar mit IrfanView... Eingefügtes Bild

Klar. Aber dieser Urteilstext lässt sich so oder so interpretieren. "... im Bild selbst" bedeutet für mich eher "... im Bild selbst sichtbar", und weniger "... in der Bilddatei".
Aber schaun wir erstmal, wie es weitergeht.

My.

#27 Ming der Grausame

Ming der Grausame

    Evil Ruler of Mongo

  • Ehrenmitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 12.516 Beiträge
  • Geschlecht:männlich
  • Wohnort:Brüssel

Geschrieben 07 Februar 2014 - 16:05

Da man laut Heise-Newsticker über den Inhalt von Bilddateien inzwischen auch Exploit-Code einschmuggeln kann, wäre die zwingende Verwendung von Metadaten womöglich am Ende sogar gänzlich kontraproduktiv.
„Weisen Sie Mittelmäßigkeit wie eine Seuche zurück, verbannen Sie sie aus ihrem Leben.“

Buck Rogers

#The World from the nefarious Ming the Merciless
  • (Buch) gerade am lesen:Ian McDonald - Schere schneidet Papier wickelt Stein
  • (Buch) als nächstes geplant:Ian McDonald - Chaga oder das Ufer der Evolution
  • • (Buch) Neuerwerbung: John J. Mearsheimer - How States Think: The Rationality of Foreign Policy
  • • (Film) gerade gesehen: Gran Turismo
  • • (Film) als nächstes geplant: The Trouble with Being Born
  • • (Film) Neuerwerbung: Weird: Die Al Yankovic Story

#28 TheFallenAngel

TheFallenAngel

    Temponaut

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 4.173 Beiträge
  • Geschlecht:unbekannt

Geschrieben 07 Februar 2014 - 20:10

das hier paßt doch auch ganz gut hierher, oder? ...
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass einzelne Bilder aus einem Video laut Leistungsschutzgesetz urheberrechtlich geschützt sind.
(falls das schon hier oder anderswo erwähnt wurde, sorry)

#29 Ming der Grausame

Ming der Grausame

    Evil Ruler of Mongo

  • Ehrenmitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 12.516 Beiträge
  • Geschlecht:männlich
  • Wohnort:Brüssel

Geschrieben 07 Februar 2014 - 20:56

Ich denke nicht, dass hier irgendjemand je daran gezweifelt hat, dass ein Einzelbild aus einem urheberrechtlich geschützten Werk, selbst urheberrechtlich geschützt ist.
„Weisen Sie Mittelmäßigkeit wie eine Seuche zurück, verbannen Sie sie aus ihrem Leben.“

Buck Rogers

#The World from the nefarious Ming the Merciless
  • (Buch) gerade am lesen:Ian McDonald - Schere schneidet Papier wickelt Stein
  • (Buch) als nächstes geplant:Ian McDonald - Chaga oder das Ufer der Evolution
  • • (Buch) Neuerwerbung: John J. Mearsheimer - How States Think: The Rationality of Foreign Policy
  • • (Film) gerade gesehen: Gran Turismo
  • • (Film) als nächstes geplant: The Trouble with Being Born
  • • (Film) Neuerwerbung: Weird: Die Al Yankovic Story

#30 My.

My.

    Temponaut

  • Mitglieder
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 14.000 Beiträge
  • Geschlecht:unbekannt

Geschrieben 14 Februar 2014 - 09:07

In der c't 5/14, Seite 34, steht eine kurze, IMHO nicht unwichtige Anmerkung zu dem Urteil des LG Köln (14 O 427/13), um das es in dem Spiegel-Artikel ging:

Gegenüber c't betonte Gerichtssprecher Christian Hoppe, das Gericht habe keine allgemeinen Anforderungen an die Bilderverwendung aufgestellt: "Es ist eine Einzelfallentscheidung, die sich auf die AGB von Pixelio bezieht."


My.


Besucher die dieses Thema lesen: 0

Mitglieder: 0, Gäste: 0, unsichtbare Mitglieder: 0