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Vertrag mit einem Verlag - Worauf gilt es zu achten?


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18 Antworten in diesem Thema

#1 Dyrnberg

Dyrnberg

    Giganaut

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Geschrieben 13 April 2022 - 10:52

Liebe schreibende Zunft.

 

Ein kleiner Verlag ist interessiert, einen Roman von mir zu verlegen. Entsprechend wurde mir auch ein Vertrag zugeschickt.

 

(1) Worauf gilt es bei einem derartigen Vertrag besonders zu achten? Oder anders formuliert: Was sind die Fehler, die man unbedingt vermeiden soll?

 

(2) Habt Ihr beispielsweise eine höhere "Gewinnbeteiligung" ab einer gewissen Anzahl an verkauften Büchern?

 

(3) Wie ist Euer Anteil im Vergleich Print und E-Book? Bekommt Ihr für ein verkauftes E-book prozentemäßig beispielsweise mehr als pro verkauftem Taschenbuch?

 

 



#2 Rezensionsnerdista

Rezensionsnerdista

    Yvonne

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Geschrieben 13 April 2022 - 10:56

Ich habe zwar keine Tipps, folge aber gern diesem Thread und freue mich, bald einen Roman von dir zu lesen

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#3 Uwe Post

Uwe Post

    FutureFictionMagazin'o'naut

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Geschrieben 13 April 2022 - 11:10

Überlasse dem Verlag möglichst nicht die Nebenrechte (also für Verfilmungen oder Übersetzungen; im dem Fall musst Du aber natürlich die Verhandlungen selbst führen), oder, falls doch, sichere Dir einen angemessenen Anteil (50% oder mehr).

Überlasse dem Verlag die Rechte nicht unbefristet (ich bekomme z.B. nach ein paar Jahren die Rechte zurück und kann daher meine als Paperback vergriffenen Romane als E-Books auf eigene Rechnung neu rausbringen und noch ein paar Mark damit verdienen).


Bearbeitet von Uwe Post, 13 April 2022 - 11:11.

Herausgeber Future Fiction Magazine (deutsche Ausgabe) ||| Aktueller Roman: ERRUNGENSCHAFT FREIGESCHALTET ||| uwepost.de ||| deutsche-science-fiction.de

#4 Dyrnberg

Dyrnberg

    Giganaut

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Geschrieben 13 April 2022 - 12:34

Ich habe zwar keine Tipps, folge aber gern diesem Thread und freue mich, bald einen Roman von dir zu lesen

Erwarte Dir jedoch nichts aus dem Genre dieses Forums. Es ist... etwas ganz anderes.

 

Danke, Uwe, für Deine Antwort. Das hilft schon mal als erste Orientierung.



#5 Mammut

Mammut

    DerErnstFall Michael Schmidt

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Geschrieben 13 April 2022 - 12:44

Hallo Dyrnberg,

 

dies fand ich im Internet:

https://www.medienre...u-beachten.html

 

Wichtig ist es, die Urheberrechte zu behalten und nicht alle Rechte an den Verlag abzutreten.



#6 My.

My.

    Temponaut

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Geschrieben 13 April 2022 - 14:14

Wichtig ist es, die Urheberrechte zu behalten und nicht alle Rechte an den Verlag abzutreten.

 

Das Urheberrecht an einem Werk kann der Urheber nicht abgeben.

 

My.



#7 Valerie J. Long

Valerie J. Long

    Passionaut

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Geschrieben 14 April 2022 - 06:56

Es ist zwar hier vielleicht nicht nötig, darauf hinzuweisen, aber ich mach's trotzdem: Es darf kein Geld vom Autor zum Verlag fließen. (Suchbegriff: "DKZV")
 

(...)
Überlasse dem Verlag die Rechte nicht unbefristet (ich bekomme z.B. nach ein paar Jahren die Rechte zurück und kann daher meine als Paperback vergriffenen Romane als E-Books auf eigene Rechnung neu rausbringen und noch ein paar Mark damit verdienen).

Alternativ: es gibt eine Ausstiegsklausel, aufgrund der du die Rechte nach einer angemessenen Frist zurückfordern kannst.


Bearbeitet von Valerie J. Long, 14 April 2022 - 07:07.


#8 Dyrnberg

Dyrnberg

    Giganaut

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Geschrieben 14 April 2022 - 09:09

Es ist zwar hier vielleicht nicht nötig, darauf hinzuweisen, aber ich mach's trotzdem: Es darf kein Geld vom Autor zum Verlag fließen. (Suchbegriff: "DKZV")

 

Es ist gut, das immer wieder festzuhalten. Erst letztens fragte jemand auf Twitter, ob es normal sei, dass er 3000 Euro an den Verlag zahlen muss, der seinen Krimi publizieren wolle.

 

In meinem Fall ist es kein DKZV.



#9 Rezensionsnerdista

Rezensionsnerdista

    Yvonne

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Geschrieben 14 April 2022 - 12:38

Es ist gut, das immer wieder festzuhalten. Erst letztens fragte jemand auf Twitter, ob es normal sei, dass er 3000 Euro an den Verlag zahlen muss, der seinen Krimi publizieren wolle.

 

In meinem Fall ist es kein DKZV.

 

Ich habe dich dann mal bei twitter gesucht und gefunden ...


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#10 Selma die Sterbliche

Selma die Sterbliche

    Nautilia sempervirens

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Geschrieben 17 April 2022 - 10:51

Danke und frohe Ostern! Ich habe mir das auch mal kopiert, man weiß ja nie!


Nieder mit den Gleichmachern. Sie wollen uns durch Langeweile mürbe kriegen. Es lebe die Vielfalt, denn Gegensätze ziehen sich an!  jottfuchs.de

 

 


#11 Dyrnberg

Dyrnberg

    Giganaut

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Geschrieben 17 April 2022 - 12:20

Ich habe zur Frage, was ein fairer Vertrag ist, eine sehr lesenswerte Website gefunden:

 

https://www.aktionsb...ire-verlage.com

 

Spannend ist hierbei u.a. die in vielen Foren diskutierte Frage, inwieweit eine Mindestabnahme von Exemplaren durch den Autor, die Autorin ein versteckter Druckkostenzuschussverlag ist. Die Anzahl der Exemplare ist hierbei erstaunlich: Eine Mindestabnahme von 10 oder 20 Büchern erscheint mir persönlich unproblematisch. Aber da gibt es teilweise ganz andere Ziffern...



#12 Mammut

Mammut

    DerErnstFall Michael Schmidt

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Geschrieben 17 April 2022 - 16:28

Ich habe zur Frage, was ein fairer Vertrag ist, eine sehr lesenswerte Website gefunden:
 
https://www.aktionsb...ire-verlage.com
 
Spannend ist hierbei u.a. die in vielen Foren diskutierte Frage, inwieweit eine Mindestabnahme von Exemplaren durch den Autor, die Autorin ein versteckter Druckkostenzuschussverlag ist. Die Anzahl der Exemplare ist hierbei erstaunlich: Eine Mindestabnahme von 10 oder 20 Büchern erscheint mir persönlich unproblematisch. Aber da gibt es teilweise ganz andere Ziffern...


Ich kenne eine Autorin, die musste entweder 500 oder 1000 Exemplare abnehmen. Wahrscheinlich hat die heute noch welche.

#13 Dyrnberg

Dyrnberg

    Giganaut

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Geschrieben 17 April 2022 - 16:58

Ich kenne eine Autorin, die musste entweder 500 oder 1000 Exemplare abnehmen. Wahrscheinlich hat die heute noch welche.

Solche Verträge kann man nur unterschreiben, wenn man einen großen Stauraum hat.



#14 Peter-in-Space

Peter-in-Space

    Kenonaut

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Geschrieben 18 April 2022 - 19:57

Ich kenne eine Autorin, die musste entweder 500 oder 1000 Exemplare abnehmen. Wahrscheinlich hat die heute noch welche.

wow!


Wenn es eine Krisensituation gibt, sucht der intelligente Mensch nach einer Lösung,

der dumme Mensch nach Schuldigen.

(Verfasser unbekannt)

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#15 IvanErtlov

IvanErtlov

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Geschrieben 19 April 2022 - 00:42

(1) Worauf gilt es bei einem derartigen Vertrag besonders zu achten? Oder anders formuliert: Was sind die Fehler, die man unbedingt vermeiden soll?

 

(2) Habt Ihr beispielsweise eine höhere "Gewinnbeteiligung" ab einer gewissen Anzahl an verkauften Büchern?

 

(3) Wie ist Euer Anteil im Vergleich Print und E-Book? Bekommt Ihr für ein verkauftes E-book prozentemäßig beispielsweise mehr als pro verkauftem Taschenbuch?

 

1. Uwe hat es bereits gesagt - der Rechtekomplex ist ebenso gefinkelt wie wichtig.

  • Formate - wenn es ein kleiner Verlag ist, der vorwiegend Print produziert, dann kann man mitunter auch einen Hybridvertrag aufsetzen, Verlag macht das Taschenbuch und das eBook erscheint im Selfpublishing via KDP. Wenn der Verlag darauf einsteigt, und man es richtig macht, ergeben sich mitunter durchaus Synergie-Effekte, die zu einer win-win Situation führen. Audiobook sollte auch vorab geklärt werden, wer macht was zu welchen Bedingungen und darfst du im Falle des Nichtaktivwerdens des Verlages das auf eigene Faust umsetzen oder vergeben?
  • Derivate - was Uwe sagt. Wenn es um Film und Spieleumsetzungen geht, kann man da ruhig hohe Prozentzahlen beanspruchen, die meisten Verlage rechnen (zu Recht) nicht damit, dass es jemals schlagend wird und geben gerne nach. 
  • Folgeprojekte und Pseudonym - wenn möglich, Vertragsfreiheit für Nachfolger und Spinoffs beibehalten. Falls das ein rotes Tuch für den Verlag ist, als First Option formulieren. Das ist selbst für einen pedantischen Verlagsverhandler ohne Gesichtsverlust unterschreibbar. Falls der Verlag auch nur irgendwie an der Wahl des Pseudonyms beteiligt ist, Vorsicht mit den Rechten daran. Es gibt einige erfolgreiche Autor_innen bei deutschen Publikumsverlagen, die nach dem vierten Band und dem Angebot eines anderen Verlages draufkommen, dass sie das Pseudonym nirgendwo anders verwenden dürfen, aber der Verlag andere Autoren unter diesem schreiben lassen kann. (Der Vorschlag des Autors wurde vertraglich in ein "Verlagspseudonym" verwandelt).

 

2. Dass die prozentuale Gewinnbeteiligung mit den Verkaufszahlen hochskaliert, ist absolut üblich, ja.

 

3. Unterschiede sind üblich. Ich habe in meinen unterschriebenen und vorliegenden Verträgen bei Print alles zwischen 8.5% und 25% gesehen, bei eBook alles zwischen 15% und 80% (wobei die 80% mit großem Vorbehalt zu lesen sind, die müssen nämlich 15.000 US$ Marketing recoupen).
Da sollten die eher traditionell arbeitenden Verlagsautoren hier im Forum bessere und genauere Informationen haben.
 


Bearbeitet von IvanErtlov, 19 April 2022 - 00:44.

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#16 ChristophGrimm

ChristophGrimm

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Geschrieben 19 April 2022 - 07:12

Die Verhandlung über E-Book-Rechte stelle ich mir †¦ schwierig vor. Gerade da das E-Book produktionstechnisch - nach den Arbeiten am Text - kaum Aufwand und keine zusätzlichen Kosten bedeutet, glaube ich nicht, dass ein Verlag darauf verzichten würde.
@Ivan: Kennst du einen Fall, bei dem der Verlag auf das E-Book verzichtet hat?

Bearbeitet von ChristophGrimm, 19 April 2022 - 07:12.

„Alien Contagium: Erstkontakt-Geschichten“: https://eridanusverlag.de | "En passant - Die Reisen des Sherlock Holmes": https://burgenweltverlag.de

Kostenloses SF/Fantasy-Literatur-Webzine: https://weltenportalmagazin.de


#17 IvanErtlov

IvanErtlov

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Geschrieben 19 April 2022 - 07:23

Die Verhandlung über E-Book-Rechte stelle ich mir †¦ schwierig vor. Gerade da das E-Book produktionstechnisch - nach den Arbeiten am Text - kaum Aufwand und keine zusätzlichen Kosten bedeutet, glaube ich nicht, dass ein Verlag darauf verzichten würde.
@Ivan: Kennst du einen Fall, bei dem der Verlag auf das E-Book verzichtet hat?

Ja, ich habe einige Verträge mit dieser Konstellation, aber ich denke mal nicht, dass ich darüber öffentlich reden darf. WIr können uns gerne per PN unterhalten.


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#18 Uwe Post

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Geschrieben 19 April 2022 - 08:33

Bei ebooks werden die Prozente nicht vom Verkaufspreis, sondern von der Marge berechnet oder so. Das ist komplett intransparent; ich hab in einigen Abrechnungen nichtmal die Anzahl verkaufter E-Books stehen, sondern nur irgendeinen Geldbetrag. Das hängt damit zusammen, dass je nach Verkaufskanal unterschiedlich viel Kohle rumkommt, außerdem gibt es E-Book-Verleih - es ist kompliziert. Letztlich kann ich als Special Interest-Autor mit geringen Auflagen ohnehin nicht davon ausgehen, mit dem Zeugs reich zu werden - und ein paar Prozente rauf oder runter machen letztlich nur ein paar Euro mehr oder weniger aus. Da sind zeit- und nervenaufwendige Verhandlungen oft sogar unter dem Strich ein Minusgeschäft. [Anders ist es freilich bei meinen Fachbüchern, da kommen dann Themen ins Spiel wie: "Neue Auflage" = Anzahl verkaufter Exemplare beginnt wieder bei 0 (und damit die Prozente wieder beim Minimum vs. "Korrigierter Nachdruck = Anzahl verkaufter Exemplare wird nicht resettet").]


Bearbeitet von Uwe Post, 19 April 2022 - 08:34.

Herausgeber Future Fiction Magazine (deutsche Ausgabe) ||| Aktueller Roman: ERRUNGENSCHAFT FREIGESCHALTET ||| uwepost.de ||| deutsche-science-fiction.de

#19 Dyrnberg

Dyrnberg

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Geschrieben 13 Mai 2022 - 22:12

Danke nochmal für die vielen, guten Tipps. Sie haben mir sehr geholfen und der Verlag hat großartig auf meine Vorschläge reagiert: Nämlich mit viel Verständnis und Entgegenkommen.

 

Die Wahrheit ist: Wir alle (oder fast alle) werden nicht reich mit den Büchern, die wir schreiben. Das ist shitty, aber: Es entspannt auch die Vertragsverhandlungen. ;) Dennoch wollte ich nichts unterschreiben, was mir seltsam erscheint oder was ich nicht verstehe oder nicht will. Und genau das muss ich nun nicht tun.

 

Ich hab mir übrigens auch rechtliche Beratung eingeholt. Von einem Anwalt, der quasi nichts anderes macht als Autor:innen zu beraten. Einfach nur, weil ich die Sachlage mal verstehen wollte. Ich war etwas eingeschüchtert, als absoluter No-Name solch einen Anwalt zu kontaktieren und habe auch gesagt, dass es ein finanzielles Limit gibt. Ab der ersten Mail war die Sache aber extrem relaxt. Der Typ war smart, angenehm, ohne Standesdünkel. Er betreut große Namen genauso wie absolute No-Names. Ich hab ihm vorher eine Summe genannt, bei der er "den Stift aus der Hand fallen lassen muss". Hatte aber dennoch das Gefühl, dass er meine Sache genauso Ernst nimmt wie die eines Bestsellerautors/in.

 

Ihr merkt schon: Das Gespräch (via Zoom) mit diesem Anwalt hat mir sehr geholfen. Er hat mir auch einen Vertragsentwurf geliefert. Also ein konkretes Dokument. And as said: Der Verlag hat darauf großartig reagiert. Irgendwie fühlt es sich für mich falsch an, diesen Anwalt hier namentlich zu nennen. Weiß auch nicht, warum. Aber wer eine Empfehlung für einen Anwalt rund um Urheberschaft braucht... ich hätte einen Namen abgespeichert. Einfach anschreiben.




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